HPR-Aktuell 2/2020: Start in das 2. Halbjahr 2020 - jetzt gilt's!

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Zum Jahreswechsel 2020 haben wir in einem HPR aktuell einen Ausblick auf das Jahr 2020 gewagt – und sind von den weiteren Entwicklungen um Corona wie alle überrollt worden. In den letzten Monaten waren wir für die Personalräte und Beschäftigten mit vielen Fragen rund um die Regelung der Arbeit in den Dienststellen unter Pandemiebedingungen beschäftigt. Da keine Präsenztermine möglich waren, ruhten die größeren Vorhaben so auch die Verhandlungen von Dienstvereinbarungen.

Mittlerweile haben die Dienststellen ihren Dienstbetrieb überwiegend wieder hochgefahren. Jetzt gilt es, ein Zwischenfazit zu ziehen aus den Erfahrungen der letzten Monate und einen Ausblick zu geben, auf das, was vorangebracht bzw. abgeschlossen werden soll.

Was folgt aus Corona?

COVID-19 ist nicht Geschichte, aber die erste große Welle der Auswirkungen haben wir hinter uns gebracht. Nach dem sehr schnellen „Shut-Down“ der Dienststellen (mit Ausnahmen, insbesondere der Polizei, Feuerwehr und des öffentlichen Gesundheitsdienstes) sind jetzt die Behörden wieder in den Normalbetrieb zurückgekehrt. Soweit dies unter den immer noch geltenden Abstands- und Hygieneregeln überhaupt möglich ist. Insgesamt ist festzuhalten:

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben einen wirklich guten Job gemacht!

Die öffentliche Daseinsvorsorge ist nicht zusammengebrochen, die Menschen in den Verwaltungen haben sich flexibel auf die neue Situation eingestellt und versucht, sie gemeinsam zu meistern. Dabei waren sie in den Notdiensten für die Bürgerinnen und Bürger da, obwohl sie sich selbst einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt sahen. Und quasi über Nacht wurden Arbeitsformen möglich (z.B. mobiles Arbeiten und Heimarbeit), die vorher von vielen Führungskräften und Beschäftigten rundweg abgelehnt wurden. Wir fanden uns alle kurzfristig in einem großen Feldversuch wieder,
dieser brachte folgende Erkenntnisse:

  1. Je nach technischer Ausstattung der Dienststelle mit Heimarbeitsplätzen und mobilen Endgeräten gab es größere oder kleinere Effizienzverluste bei der
    Erledigung der dienstlichen Aufgaben. Der Hauptpersonalrat hat in dieser
    absoluten Ausnahmesituation dem Vorschlag der IKT-Staatssekretärin
    zugestimmt und die Nutzung von privaten Endgeräten verbunden mit einem
    speziellen USB-Stick zugelassen. Das ändert aber nichts an dem Grundsatz,
    dass der Arbeitgeber für die notwendigen Arbeitsmittel zu sorgen hat.
  2. Man kann Menschen auch führen, ohne sie jeden Tag im Büro zu sehen.
  3. Wer viele Wochen ausschließlich von zu Hause gearbeitet hat, dem fehlten die Kolleginnen und Kollegen und der Austausch mit ihnen.
  4. Videokonferenzen ersetzen keine persönliche Zusammenkunft, wenn sie denn überhaupt störungsfrei laufen.
  5. Fortbildungen erfolgten und erfolgen über spezielle Tools in Form von
    sogenannten Webinaren. Uns sind keine Klagen gegen diese Form der
    Fortbildung zu Ohren gekommen. Die Kombination von digitalem Lernen und der persönlichen Übermittlung von Lernstoff in Kursen sollte durchdacht, geregelt und dann ausgeweitet werden.
  6. Mobiles Arbeiten stellt eine moderne Arbeitsform dar, der sich der öffentliche
    Dienst nicht verschließen kann. Aber auch hier gelten die Regelungen des
    Gesundheits- und des Arbeitsschutzes. Arbeitszeit ist zu erfassen; eine klare
    Abgrenzung zur Freizeit ist notwendig.
  7. Bei den Kolleginnen und Kollegen, die notwendigerweise nah an den Menschen tätig sind, hat der Arbeitgeber nicht besonders glücklich agiert. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger stand mehr im Fokus; an den Schutz der Beschäftigten musste durch den HPR und die Gewerkschaften erinnert werden. Hier gilt es, die Aufgaben des landesweiten Pandemiestabs zu erweitern im Hinblick auf die internen Handlungsbedarfe bei einer Krisensituation. Zentrale Vorgaben hätten erheblich zu einheitlicherem Handeln in den verschiedenen Bereichen beigetragen. Außerdem geht es nicht an, dass man z. B. den Beschäftigten bei der Feuerwehr, in den Kitas, im Schulnotdienst, bei der Polizei, in den Jugend- und Sozialämtern, in Gesundheitsämtern, den Landesämtern LAF, LABO und LEA sowie in den Gefängnissen ein hohes persönliches Risiko der Ansteckung zumutet, weil man sie nicht mit ausreichenden Schutzmaßnahmen versorgt. Die Zahlung der sogenannten Coronaprämie ist zwar als Wiedergutmachung und Anerkennung gedacht, aber Vorsorge des Arbeitsgebers wäre der bessere Weg gewesen. Wir haben alle ein unglaubliches Glück gehabt, dass sich nicht viele Beschäftigte mit dem Coronavirus infiziert haben.
  8. In der Corona-Krise haben die Dienststellen am besten auf die Situation
    reagieren können, die auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit
    zwischen Leitung und Beschäftigtenvertretungen aufbauen konnten. Das ist eine Binsenweisheit, soll hier aber trotzdem noch einmal benannt werden.

Jetzt gilt’s!

Vielleicht befinden wir uns in einer Zwischenphase der Pandemie und vielleicht kommt tatsächlich die befürchtete zweite Welle. Doch selbst, wenn diese ausbleibt, gilt es, die gewonnenen Erkenntnisse rasch in Regelungen umzusetzen.

Rahmendienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten

Dies betrifft insbesondere die Rahmendienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten, die jetzt zügig angegangen, verhandelt und abgeschlossen werden sollte. Wir beginnen mit den Verhandlungen am 05.08.20, die Vorbereitungen dazu laufen sowohl im Hauptpersonalrat als auch auf Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. In ersten Workshops haben wir uns vom HPR gemeinsam mit allen anderen Hauptbeschäftigtenvertretungen auf zu regelnde Eckpunkte verständigt; diese werden in der Sitzung des HPR am 21.07. vom Gremium
als Verhandlungsgrundlage beschlossen. Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite werden im August / September erfolgen. Bis Ende September soll eine finale Version der Rahmendienstvereinbarung erarbeitet werden. Diese durchläuft dann die verwaltungsinternen Abstimmungsrunden, sowie Stellungnahmerunden mit den Beschäftigtenvertretungen.

Wir wissen, dass einige Dienststellen und Personalräte auch an eigenen
Dienstvereinbarungen zum Thema arbeiten. Das wollen wir damit unterstützen, denn die Rahmendienstvereinbarung wird nicht alle zu treffenden Regelungen vor Ort abdecken können.

Dienstvereinbarung Gesundheit

Auch an der Überarbeitung der Dienstvereinbarung Gesundheit wird mit Hochdruck gearbeitet. Sie soll an die Anforderungen an eine moderne Verwaltung angepasst werden und für möglichst gesunde Beschäftigte in einem gesunden Umfeld die Grundlagen schaffen.

Hier müssen die politisch Verantwortlichen ein klares Statement zu den zwingend notwendigen Stellen und die finanziellen Ressourcen abgeben, damit zukünftig die RDV Gesundheit auch gelebt werden kann.

Dienstvereinbarung zum Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)

Als drittes Thema gilt es, endlich mit der Dienstvereinbarung zum Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) voranzukommen, die wir bereits seit rund zwei Jahren einfordern. Hier machen wir auf allen Ebenen Druck; eine erste Auftaktrunde mit Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sowie Finanzen hat noch einige Regelungslücken und inhaltliche Differenzen offenbart.

Wir nehmen in allen drei Fragen den hohen Erwartungsdruck der Beschäftigten und ihrer Personalräte wahr. Jetzt gilt’s, diesen Druck in hohes Tempo und gute Arbeitsergebnisse umzuleiten.

Wir werden vom Fortgang berichten.

Daniela Ortmann
Vorsitzende des Hauptpersonalrats

HPR-Aktuell 2/20 zum Download

  • HPR-Aktuell 2/2020

    Ausblick auf das 2. Halbjahr 2020!
    Was folgt aus Corona?
    RDV zum mobilen Arbeiten.
    DV Gesundheit.
    DV zum LADG.

    PDF-Dokument (310.3 kB) - Stand: 16.07.2020