Vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2020 finden in den Behörden, Gerichten und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin die Wahlen zu den Personalräten statt. Dieses Jahr leider unter besonderen Bedingungen, aufgrund der noch anhaltenden Corona-Pandemie. Vor diesem Hintergrund müssen die Personalratswahlen 2020 unter Berücksichtigung der notwendigen Hygieneregeln durchgeführt werden. Hierzu treffen die örtlichen Wahlvorstände in den einzelnen Dienststellen die notwendigen Vorkehrungen, um die Wahlen sicher durchführen zu können.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl, die die Wahlordnung bei Verhinderung an der Teilnahme an der Wahl ausdrücklich vorsieht. Briefwahlunterlagen können beim örtlichen Wahlvorstand rechtzeitig vor der Wahl beantragt werden. Eine ausschließliche Briefwahl durch die Wahlvorstände lässt das Personalvertretungsgesetz (PersVG) nicht zu.
Weitere Informationen finden Sie auf den Aushängen Ihres örtlichen Wahlvorstandes und auf www.berlin.de/hauptwahlvorstand.
Bleiben Sie gesund.