Volltextsuche - Arbeitsgericht Berlin / Landesarbeitsgericht Berlin
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Anlage I zum Geschäftsverteilungsplan 2023 Fachbereichsübersicht und ...
2023-02-28-gvpl_arbg_aI_28_02_2023.docx 3 Kammer 37 Fuchs . 4. Baugewerbe . Alle vom fachlichen Geltungsbereich des RTV-Bau erfassten Betriebe. Ferner:
Anlage I zum Geschäftsverteilungsplan 2023 Fachbereichsübersicht und ...
gvpl_arbg_aI_07_09_2023.docx 2 1. Handel Handel (gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 HGB a. F. * incl. Strom, Gas und Rechten) einschließlich Apotheken und Sanitätsgeschäften, Finanz- und Kreditgewerbe (unabhängig von der
Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit 2018 - Berlin.de
Wird in der Rechtsmittelinstanz isoliert über die Auflösung gestritten, gilt § 42 Abs. 2 S. 1 GKG; wird isoliert über die Abfindungshöhe gestritten, ist maßgebend der streitige Differenzbetrag, höchstens jedoch das Vierteljahresentgelt.** Eine im Vergleich vereinbarte Abfindung in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG ist nicht streitwerterhöhend; Vereinbarungen über andere ...
Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit überarbeitete Fassung ...
Wird in der Rechtsmittelinstanz isoliert über die Auflösung gestritten, gilt § 42 Abs. 2 S. 1 GKG; wird isoliert über die Abfindungshöhe gestritten, ist maßgebend der streitige Differenzbetrag, höchstens jedoch das Vierteljahresentgelt**. Eine im Vergleich vereinbarte Abfindung in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG ist nicht
Anlage I zum GVPL 12.04 - Berlin.de
gvpl_arbg_aI_12_04_2022.docx 2 1. Handel Handel (gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 HGB a. F. * incl. Strom, Gas und Rechten) einschließlich Apotheken und Sanitätsgeschäften, Finanz- und Kreditgewerbe (unabhängig von der
Anlage I zum Geschäftsverteilungsplan 2024 Fachbereichsübersicht und ...
gvpl_arbg_aI_16_05_2024.docx 2 1. Handel Handel (gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 HGB a. F. * incl. Strom, Gas und Rechten) einschließlich Apotheken und Sanitätsgeschäften, Finanz- und Kreditgewerbe (unabhängig von der
Streitwertentscheidungen Beschlussverfahren - Berlin.de
entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG zu begrenzen ist, wurde nicht entschieden. Ausschluss aus dem Betriebsrat . 22.09.2016 . 17 Ta (Kost) 6092/16 . Leitsatz: Ein Ausschlussantrag nach § 23 Abs. 1BetrVG ist regelmäßig mit dem doppelten Hilfswert von 5.000,00 EUR zu bewerten; der Wert kann sich wegen der betriebsverfassungsrechtlichen Funktionen des Betriebsratsmitglieds ...
Verzeichnis der Geschäftsstellen des Landesarbeitsgerichts Berlin ...
Verzeichnis der Geschäftsstellen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg Kammerliste Stand: 01.11.2023 Kontaktinformationen: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Verzeichnis der Geschäftsstellen des Landesarbeitsgerichts Berlin ...
Verzeichnis der Geschäftsstellen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg Kammerliste Stand: 01.11.2023 Kontaktinformationen: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Streitwertentscheidungen Beschlussverfahren - Berlin.de
entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG zu begrenzen ist, wurde nicht entschieden. Ausschluss aus dem Betriebsrat . 22.09.2016 . 17 Ta (Kost) 6092/16 . Leitsatz: Ein Ausschlussantrag nach § 23 Abs. 1BetrVG ist regelmäßig mit dem doppelten Hilfswert von 5.000,00 EUR zu bewerten; der Wert kann sich wegen der betriebsverfassungsrechtlichen Funktionen des Betriebsratsmitglieds ...
Streitwertentscheidungen Urteilsverfahren - Berlin.de
liegt nur eine Bestandsstreitigkeit i.S.d. § 42 Abs. 4 GKG vor. Beschäftigungsklage - unechter Hilfsantrag . 26.01.2015 . 17 Ta (Kost) 6137/14 : Leitsatz: Ein unechter Hilfsantrag auf Beschäftigung ist nur zu bewerten, wenn über ihn eine Entscheidung ergeht oder er durch Vergleich erledigt wird. Hieran fehlt es, wenn die Parteien die Bestandsstreitigkeit durch Vergleich erledigen und sich ...
Streitwertentscheidungen Urteilsverfahren - Berlin.de
Dreijahresbezug (§ 42 Abs. 2 GKG) zu berücksichtigen. Schadensersatz, zukünftige Schäden . 2.November 2005. 17 Ta (Kost) 6066/05 : Leitsatz: Die Schätzung eines Schadens im Rahmen der Streitwertfestsetzung erfolgt auf der Grundlage des Sachvortrags der klagenden Partei. Sicherheitsleistung . 20.April 2009. 17 Ta (Kost) 6035/09 ist auch zur Berechnung der anwaltlichen Vergütung: Leitsatz ...
Streitwertentscheidungen Urteilsverfahren - Berlin.de
Dreijahresbezug (§ 42 Abs. 2 GKG) zu berücksichtigen. Schadensersatz, zukünftige Schäden . 2.November 2005. 17 Ta (Kost) 6066/05 : Leitsatz: Die Schätzung eines Schadens im Rahmen der Streitwertfestsetzung erfolgt auf der Grundlage des Sachvortrags der klagenden Partei. Sicherheitsleistung . 20.April 2009. 17 Ta (Kost) 6035/09 ist auch zur Berechnung der anwaltlichen Vergütung: Leitsatz ...
Streitwertentscheidungen Beschlussverfahren - Berlin.de
entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG zu begrenzen ist, wurde nicht entschieden. Ausschluss aus dem Betriebsrat . 22.09.2016 . 17 Ta (Kost) 6092/16 . Leitsatz: Ein Ausschlussantrag nach § 23 Abs. 1BetrVG ist regelmäßig mit dem doppelten Hilfswert von 5.000,00 EUR zu bewerten; der Wert kann sich wegen der betriebsverfassungsrechtlichen Funktionen des Betriebsratsmitglieds ...
Pressemitteilungen 2014
Die Vereinbarung eines Stundenlohnes von weniger als zwei Euro ist regelmäßig sittenwidrig und damit rechtsunwirksam (§ 138 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB), wenn die Vergütung mehr als 50 v.H. hinter der üblichen Vergütung zurückbleibt.
Anlage I zum Geschäftsverteilungsplan 2024 Fachbereichsübersicht und ...
gvpl_arbg_aI_07_03_2024.docx 2 1. Handel Handel (gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1HGB a. F. * incl. Strom, Gas und Rechten) einschließlich Apotheken und Sanitätsgeschäften, Finanz- und Kreditgewerbe (unabhängig von der
Anlage I zum Geschäftsverteilungsplan 2024 Fachbereichsübersicht und ...
gvpl_arbg_aI_13_08_2024.docx 2 1. Handel Handel (gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1HGB a. F. * incl. Strom, Gas und Rechten) einschließlich Apotheken und Sanitätsgeschäften, Finanz- und Kreditgewerbe (unabhängig von der
Arbeitsgericht Berlin
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