Gemeinsame Pressemitteilung: Haftbefehl nach versuchter Brandstiftung

Pressemitteilung vom 03.10.2024

Gegen eine 43-Jährige, die am Dienstag nach einer Versammlung im Wedding versucht haben soll, einen mit einem Polizisten besetzten Gruppenwagen der Polizei Berlin in Brand zu setzen, wurde gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin Haftbefehl wegen Sachbeschädigung und versuchter schwerer Brandstiftung erlassen. Sie befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Am Abend des 1. Oktober soll die Frau im Zusammenhang mit der Kundgebung „Hände weg vom Libanon – Freiheit für Palästina“ das Fahrzeug im Heckbereich mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und diese entzündet haben. Die dadurch entstandene Stichflamme konnte durch einen Polizisten gelöscht werden, bevor das Feuer auf das Fahrzeug übergreifen konnte.
Die Untersuchungshaft stützt sich auf den Haftgrund der Wiederholungsgefahr. Denn gegen die Frau ist nicht nur seit August 2024 eine Anklage beim Amtsgericht Tiergarten wegen mehrfacher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte anhängig. Sie ist auch Beschuldigte in einem Verfahren wegen zwei versuchter Brandstiftungen (am 25. Januar und am 12. Februar 2024) zum Nachteil der iranischen Botschaft.

Erstmeldung Nr. 2005 vom 2. Oktober 2024: Versuchte Brandstiftung an einem EinsatzfahrzeugNach Kundgebung mit Bezug zum Nahostkonflikt
Während der Abstromphase nach der Kundgebung mit dem Titel „Hände weg vom Libanon – Freiheit für Palästina“ am Dienstag kam es zu einer versuchten Brandstiftung an einem Einsatzfahrzeug der Polizei. Ein Polizeibeamter beobachtete, wie eine 43-Jährige an das auf der Müllerstraße geparkte Fahrzeug herantrat, den Bereich der Hecktür mit einer Flüssigkeit besprühte und im Anschluss versuchte, diese mit einem Feuerzeug anzuzünden. Dann ergriff sie die Flucht, an der sie jedoch durch den Kollegen, der sie beobachtet hatte, gehindert werden konnte. Eine sich am Fahrzeugheck bildende Flamme konnte durch eine weitere Dienstkraft erstickt werden. Die bereits polizeibekannte Tatverdächtige wurde identifiziert und im Nachgang den ermittelnden Kolleginnen und Kollegen des Landeskriminalamts überstellt. Sie wird im Laufe des heutigen Tages einem Ermittlungsrichter zur Prüfung des Erlasses eines Untersuchungshaftbefehles vorgeführt.