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Wer haftet für die Künstliche Intelligenz

TOMORROW:jetzt

Wer trägt das Risiko, wenn künstlicher Intelligenz – etwa ChatGPT – schadensträchtige Fehler unterlaufen? Wenn die beteiligten Menschen sorgfältig gehandelt haben, haftet nach geltendem Recht – niemand. Um dieser gravierenden Verantwortungslücke zu begegnen, entwerfen Anna Beckers und Gunther Teubner drei rechtliche Haftungsregime, für die sie Erkenntnisse aus der Soziologie sowie der Moral- und der Technikphilosophie heranziehen: Prinzipal-Agenten-Haftung für Handlungen autonomer Software-Agenten (»Aktanten«), Netzwerkhaftung für verdichtete Mensch-KI-Interaktionen (»Hybride«) und fondbasierte Entschädigung für vernetzte KI-Systeme (»Schwärme«). Ein bahnbrechender Lösungsvorschlag für eine hochaktuelle Problematik. Die Co-Autorin des Buches „Digitale Aktanten, Hybride, Schwärme: Drei Haftungsregime für künstliche Intelligenz“ Anna Beckers im Gespräch mit Christian Dunker über einen bahnbrechenden Lösungsvorschlag für eine hochaktuelle Problematik.

Bild: (c) Google DeepMind

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