Erneute Verlängerung der Aufnahmeregelung für syrische und irakische Flüchtlinge mit Verwandten in Berlin
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin hatte am 25.09.2013 entschieden, dass Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien unter bestimmten Voraussetzungen von engen Verwandten in Berlin aufgenommen werden können. In der Folge wurde diese Aufnahmeregelung auf Staatenlose aus Syrien mit geklärter Identität und irakische Flüchtlinge erweitert.
Anträge auf das erforderliche Visum mussten bisher bis zum 31.12.2019 gestellt werden.
Diese Frist wurde nun bis zum 31.12.2020 verlängert.
Die zur Aufnahme bereiten Verwandten müssen sich mindestens seit einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und ihren rechtmäßigen Hauptwohnsitz in Berlin haben.
Grund ist eine erneute Anordnung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 19.09.2019. Damit soll weiteren Schutzbedürftigen, die von den Kriegshandlungen in Syrien und dem Irak betroffen sind, die Aufnahme in Berlin ermöglicht werden.