Senat setzt sich für Modernisierung und Erweiterung des Gemeinnützigkeitsrechts ein

Pressemitteilung vom 03.03.2020 – Der Regierende Bürgermeister Senatskanzlei

Aus der Sitzung des Senats am 3. März 2020:

Zur Stärkung der Zivilgesellschaft soll das Gemeinnützigkeitsrecht modernisiert werden. Deshalb trägt das Land Berlin eine entsprechende Bundesratsinitiative der Freien Hansestadt Bremen mit. Das hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz beschlossen.

Nach dem sogenannten Attac-Urteil bestehen Unsicherheiten über Fragen der Steuerbegünstigung im Zusammenhang mit politischem Engagement. Das gilt insbesondere für zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich auch politisch engagieren. In diesen Fällen herrscht Unsicherheit darüber, wie weit politisches Engagement möglich ist, ohne dass die Steuerbegünstigung aberkannt wird.

Die von Berlin unterstützte Bundesratsinitiative Bremens unterstreicht, dass Steuerbefreiungsvorschriften für politisch engagierte Körperschaften geschaffen werden müssen, die sich im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegen. Dabei muss die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen steuerbegünstigter Betätigung und der Mitwirkung an der politischen Willensbildung in und durch Parteien berücksichtigt werden. Weiterhin gilt es, die gebotene Transparenz bei der Finanzierung der sich politisch engagierenden Körperschaften sicherzustellen. Dafür müssen geeignete Regelungen gefunden werden.

Mit der Initiative werden die Modernisierung und Erweiterung der Steuerbefreiungsvorschriften gefordert, um Klarheit und Rechtssicherheit zu erreichen.

Senator Dr. Kollatz: „Für unsere Demokratie ist eine aktive und kritische Zivilgesellschaft elementar. Sie prägt entscheidend das Miteinander in unserem Land. Bremen und Berlin wollen mit dieser Initiative einen neuen Ansatz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements anstoßen.“