Informationen für interessierte Haushalte und Unternehmen in Treptow-Köpenick

FTTB, Fiber To The Building

Um den Anschluss der Gebäude an das Glasfasernetz eines Telekommunikationsunternehmens zu ermöglichen, sind umfängliche bauliche Maßnahmen im Straßenland notwendig.
Rohrsysteme und Glasfaserkabel müssen in allen Straßen verlegt werden. Überwiegend geschieht dies im Bereich der Gehwege. Sind bereits geeignete Leerrohre vorhanden, kann die Glasfaser mit geringem Aufwand verlegt werden. Überwiegend wird es jedoch zu Aufgrabungen kommen. Das Bezirksamt ist daran interessiert, dass die Baumaßahmen in kurzer Zeit abgeschlossen werden und die Einschränkung für die Bevölkerung so gering wie möglich ausfällt.

Die Baumaßnahmen werden von den Telekommunikationsunternehmen oder von ihnen beauftragten Straßenbauunternehmen durchgeführt. Die Baustellen sollen so gekennzeichnet sein, dass u.a. das veranlassende Telekommunikationsunternehmen ersichtlich wird.

Das Bezirksamt hat keinen Einfluss auf die Wahl der Ausbaugebiete. Die Entscheidung darüber zu welchem Zeitpunkt welche Ortsteile mit Glasfaser versorgt werden, treffen die Telekommunikationsunternehmen auf Grundlage wirtschaftlicher Überlegungen selber.

Die einzelnen Baumaßnahmen sind dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) anzuzeigen, woraufhin das SGA eine bautechnische Beurteilung vornimmt und die geeignete Baustellensicherung bestimmt.

Parallel zu den Baumaßnahmen werden die Telekommunikationsunternehmen die Haushalte im Ausbaugebiet über ihre jeweiligen Glasfaserprodukte informieren. Dies kann z.B. über Plakatwerbung, Postwurfsendungen oder Informationsangebote vor Ort erfolgen.
Zwischen den Telekommunikationsunternehmen bestehen Partnerschaften, welche die Nutzung der Glasfaserinfrastruktur durch die Partner ermöglichen. Interessierte mögen daher prüfen, welche Angebote im Ausbaugebiet geeignet erscheinen.

Nach Beauftragung des gewünschten Glasfasertarifs muss das Glaserkabel in das Gebäude geführt werden. Dazu sind Baumaßnahmen auf dem Grundstück und im Gebäude notwendig.

Vor Beginn der Baumaßnahmen wird das Telekommunikationsunternehmen Kontakt mit dem Grundstückeigentümer aufnehmen, um die notwendige Baugenehmigung einzuholen und den Umfang der Baumaßnahmen abzustimmen.

Bei Mietenden wird das beauftragte Telekommunikationsunternehmen die Eigentümerdaten erfragen um das weitere Vorgehen abstimmen zu können.

Das Glasfaserkabel wird bis zu dem vereinbarten Abschlusspunkt im Gebäude geführt. In Häusern mit mehreren Wohneinheiten beabsichtigen die Telekommunikationsunternehmen den Anschluss in der Wohnung abzuschließen, so dass die Glasfaserinfrastruktur bis zum Endabnehmer verläuft (FTTH). Hierzu wird es, neben der Vereinbarung zwischen Eigentümer und Telekommunikationsunternehmen, auch eine Abstimmung mit der Mietpartei geben, da das Kabel in die Wohnung geführt werden muss. Bei Sonderwünschen der Mietpartei können weitere Kosten, z.B. durch die Wahl eines besonderen Anbringungsortes des Anschlussmodems, kommen. Diese einmaligen Installationskosten wären durch die beauftragende Mietpartei zu tragen.

Sollte der Eigentümer oder die Eigentümerin einer Verlegung von Glasfaser in die einzelnen Wohneinheiten widersprechen, so besteht die Möglichkeit, die Glasfaserinfrastruktur in einem zentralen Raum des Gebäudes enden zu lassen und als weiteren Übertragungsweg in die Wohneinheit die bestehende Infrastruktur (z.B. DSL- oder Koaxial-Anschluss) zu verwenden (FTTB). Diese Variante wird vermutlich zu geringen Bandbreitenverlusten führen.

Informationen zu den beiden Varianten FTTH und FTTB wird das gewählte Telekommunikationsunternehmen bereitstellen.

Der Glasfaseranschluss ist fertiggestellt, wenn das Glasfasermodem oder ein geeigneter Router beim Auftraggeber in Betrieb genommen wurde.

Die laufenden Kosten für den Glasfaseranschluss und die Vertragslaufzeiten variieren je nach Anbieter. Interessierte informieren sich bitte bei den Telekommunikationsunternehmen über die aktuellen Vertragskonditionen.