Gesetz über das erweiterte Beschwerdewesen bei der Flüchtlingsunterbringung und zur Änderung von Landesämtererrichtungsgesetzen
Pressemitteilung der Senatskanzlei der Regierende Bürgermeister vom 22.06.2021
Aus der Sitzung des Senats am 22. Juni 2021:
Der Senat hat heute auf Vorlage von Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, das Gesetz über das erweiterte Beschwerdewesen bei der Flüchtlingsunterbringung und zur Änderung von Landesämtererrichtungsgesetzen beschlossen und dem Abgeordnetenhaus zugeleitet.
Mit dem Gesetz wird im Wesentlichen ein Kernelement des Beschlusses des Abgeordnetenhauses vom 14. Juni 2018 umgesetzt. Darin wurde der Senat aufgefordert, ein Konzept zur Einführung eines standardisierten Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung der Unterbringungsbedingungen in allen Berliner Gemeinschafts- und Notunterkünften für Geflüchtete vorzulegen. Der Senat hat zu diesem Beschluss mit Stellungnahme vom 28. Juni 2019 berichtet, dass die Einführung eines Qualitäts- und Beschwerdemanagements für die in Berlin betriebenen Flüchtlingsunterkünfte vorgesehen ist. Die mit dem Gesetz im Berliner Landesrecht verankerte Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBS) stellt eine zentrale Komponente bei der Etablierung dieses erweiterten Qualitäts- und Beschwerdemanagements für die Berliner Flüchtlingsunterkünfte dar.
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