Sicher-Wohnen-Hilfe kann beantragt werden

Pressemitteilung der Regierende Bürgermeister Senatskazlei vom 26.04.2021

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) mit Wirkung zum 15. April 2021 für nichtig erklärt. Für Mieter:innen, die sich nun mit Rückforderungen ihrer Vermieter:innen konfrontiert sehen und diese nicht aus eigener Kraft leisten können, hat der Senat von Berlin die Sicher-Wohnen-Hilfe aufgelegt. Im Rahmen des Leistungsrechts nach SGB II, XII und AsylbLG werden rechtmäßige Nachforderungsansprüche der Vermieter:innen vom zuständigen Amt grundsätzlich übernommen.

Anlaufstelle für alle anderen Hilfesuchenden ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Auf der Website www.mietendeckel.berlin.de und auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (www.stadtentwicklung.berlin.de) stehen ab sofort die nötigen Unterlagen für die Beantragung der Sicher-Wohnen-Hilfe zur Verfügung. Die Abwicklung der Auszahlung der Zuschüsse und Rückzahlungsabwicklung übernimmt die Landeshauptkasse.