Erhöhte Bußgelder für Verkehrsverstöße ab dem 09.11.2021

Pressemitteilung vom 05.11.2021

Nach Zustimmung des Bundesrates treten die geplanten Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft. Damit steigen Bußgelder für verschiedene Verkehrsverstöße ab dem 09.11.2021 in ganz Deutschland. Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen und weiteren Regelverstößen im fließenden Verkehr werden auch Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs zukünftig stärker geahndet. Ziel der Novellierung ist ein besserer Schutz von Fußgänger*innen und Radfahrenden.
So steigen beispielsweise Bußgelder in Bezug auf verschiedene Park- und Haltverstöße:
Das ordnungswidrige Parken auf ausgewiesenen Schwerbehinderten-Parkplätzen sowie auf für Elektrofahrzeuge vorgesehenen Parkplätzen wird künftig mit einem Regelsatz von 55 Euro Bußgeld belegt.
Auf zwischen 55 Euro und 110 Euro steigen Bußgelder für

  • das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen,
  • das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen sowie
  • das Parken und Halten in zweiter Reihe.

Bei schweren Verstößen, die mit einer erheblichen Behinderung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmende einhergeht, bei Sachbeschädigungen oder wenn Fahrzeuge länger als eine Stunde auf Geh- oder Radwegen parken, kann darüber hinaus der Eintrag eines Punktes ins Fahreignungsregister vorgesehen werden.
Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen sowie im Bereich enger Kurven wird künftig mit einem Bußgeld von mindestens 35 Euro geahndet. Für das Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten steigt der Regelsatz ebenfalls auf 55 Euro, wird ein Rettungsfahrzeug behindert erhöht sich dieser Betrag auf 100 und zieht den Eintrag eines Punktes ins Fahreignungsregister nach sich.
Für das vorschriftswidrige Nutzen von Gehwegen und linksseitig angelegten Radwegen werden nun bis zu 100 Euro, mindestens aber 55 Euro fällig. Diese Vorschrift gilt auch für Radfahrende.

Darüber hinaus werden auch Verstöße des fließenden Verkehrs stärker sanktioniert. Weiterführende Informationen zum aktualisierten Bußgeldkatalog können unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/update-stvo-novelle.html abgerufen werden. Eine Übersicht zu den geänderten Bußgeldern im ruhenden Verkehr gibt die anhängende Tabelle.

Bußgeldtabelle vom 09.11.2021

  • Erhöhte Bußgelder für Verkehrsverstöße ab dem 09.11.2021

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