4. Sondereinsatz des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick gegen Leben gefährdendes Falschparken
Pressemitteilung vom 14.11.2019
- Information des Bezirksstadtrates für Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Rainer Hölmer -
Sind Sie öfter mit einem Fahrzeug in Berlin unterwegs? Dann haben auch Sie bestimmt schon einmal genervt nach einem Parkplatz gesucht; sind mehrmals erfolglos um den Block gefahren? Vielleicht haben auch Sie ihr Auto schon auf die Ecke kurz vor der Kreuzung gestellt, in zweiter Reihe oder auf der Feuerwehrzufahrt geparkt? Hatten Sie dabei auch bedacht, dass Sie einen Rettungsweg blockieren und den Einsatzkräften dadurch im Notfall wertvolle Zeit verloren gehen könnte?
Warum ist die Einhaltung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) so wichtig?
Am Donnerstag, dem 7. November 2019 wurde vom Ordnungsamt Treptow-Köpenick gemeinsam mit Berliner Feuerwehr und Polizei der Ernstfall simuliert, um das Problembewusstsein der Bevölkerung zu schärfen. In den Abendstunden wurden in Begleitung von Mitgliedern der Presse enge Straßenzüge in Köpenick mit verschiedenen Einsatzfahrzeugen befahren. Ein großes Feuerwehrfahrzeug mit Drehleiter verdeutlichte eindrucksvoll, wie beträchtlich der Wendekreis und wie hoch das Fahrzeug mit Korbaufsatz ist. Zu bedenken ist außerdem, dass im Brandfall eine Aufstellfläche sowie genügend Fläche für das sogenannte „Anleitern“ benötigt wird.
In Berlin gibt es sehr viele enge Straßen, so auch im Bezirk Treptow-Köpenick. Diese Straßen – wie beispielweise die Pohlestraße in Köpenick – sind auch ohne Hindernisse, für ein rund 2,50 Meter breites Löschfahrzeug knapp bemessen. Dabei muss es im Notfall mit hoher Geschwindigkeit zum Einsatzort gehen. Respekt gebührt den Feuerwehrmännern und -frauen am Steuer, die nur mit Augenmaß, Geschicklichkeit und starken Nerven die großen Fahrzeuge durch Engstellen hindurch manövrieren können. Im Notfall muss die Fahrerin bzw. der Fahrer des Einsatzfahrzeugs dann immer wieder zirkeln, um sich millimeterweise voran zu tasten. Dieses langsame Rangieren ist mühsam und enorm zeitaufwendig.
Häufig machen im Fünf-Meter-Bereich von Kreuzungen abgestellte Fahrzeuge das Abbiegen für Rettungsfahrzeuge nur schwer oder gar nicht möglich. Problematisch ist das aber auch für andere größere Fahrzeuge, wie Reinigungsfahrzeuge der BSR. Darüber hinaus ergeben sich auch Gefahren für zu Fuß Gehende, insbesondere ältere Menschen mit Gehhilfe, Rollator etc. oder Menschen mit Behinderung sowie Familien mit Kinderwagen. Dies wurde beim Sondereinsatz anhand eines im Kreuzungsbereich Pohlestraße/ Ecke Dorotheenstraße abgestellten Fahrzeuges verdeutlicht. Das Fahrzeug wurde vom Allgemeinen Ordnungsdienst daher entsprechend geahndet. Eine Fahrzeugumsetzung erfolgte nicht, weil der Fahrzeugführende vor Ort war, bevor der Umsetzer vor Ort eintraf.
In der schmalen Dorotheenstraße wurde deutlich, dass das Durchkommen – schon für kleinere Einsatzfahrzeuge wie Rettungswagen – im Fall von beidseitig abgestellten Kraftfahrzeugen – kaum möglich ist. Allgemeiner Hinweis: Auch an den Stellen, wo das Parken am rechten Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen gestattet ist, muss die erforderliche Durchfahrtsbreite gewährleistet sein.
Diese beträgt gemäß § 12 Absatz 1 der StVO insgesamt mindestens 3,05 Meter:
- 2,55 Meter Fahrzeugbreite und
- ein erforderlicher Sicherheitsabstand von wenigstens 25 Zentimetern links und rechts.
Ist dies nicht gegeben, weil auf der anderen Straßenseite bereits ein Fahrzeug steht, darf auf der gegenüberliegenden Seite auch nicht geparkt werden. Es darf auch nicht geparkt werden, wenn die erforderliche Mindestbreite von 3,05 Metern bis zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand nicht gegeben ist.
Nach einem Ortswechsel wurde an der Kreuzung Luisenstraße/ Ecke Karlstraße eine Fahrzeugumsetzung veranlasst. Darüber hinaus kam es auf der gegenüberliegenden Seite des Kreuzungsbereiches zu einer sogenannten vermiedenen Umsetzung. Bei der vermiedenen Umsetzung konnte der Halter des Fahrzeuges erreicht werden, während das Umsetzfahrzeug bereits vor Ort war. Der Fahrzeugführer erhielt eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige und ihm wird für die vermiedene Umsetzung eine Verwaltungsgebühr von 75 Euro auferlegt. Im Rahmen des Sondereinsatzes wurden insgesamt 14 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.
Ich danke allen am Sondereinsatz Beteiligten, insbesondere den ehrenamtlichen Kräften der Freiwilligen Feuerwehr. Die Einsatzkräfte veranschaulichten, dass durch ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge dringende Hilfe zu spät kommen und damit verhängnisvolle Konsequenzen haben kann. Dies ist keine überspitzte Fantasie! Wenn Feuerwehr und Rettungsdienst mit Blaulicht und Martinshorn ausrücken, geht es nicht selten um jede Sekunde. Je schneller die Rettungskräfte am Einsatzort sind, desto schneller können sie beispielsweise bei einem Herzinfarkt oder einem Wohnungsbrand Hilfe leisten.
Auf die Aktion wurden nicht nur die betroffenen Fahrzeugführenden, sondern auch Anwohnende und Passanten aufmerksam. Dies ermöglichte Gespräche, bei denen meist immer die Erläuterung der gesetzlichen Regelungen im Vordergrund stand. Außerdem wurde an die Einsicht appelliert, dass die dargestellten Situationen dann lebensgefährlich werden, wenn es die Rettungskräfte nicht rechtzeitig zum Einsatzort schaffen.
Im Rahmen der Gespräche vor Ort, aber auch durch einen Live-Tweet der bezirklichen Pressestelle, wurden viele zielführende Anregungen und Hinweise sowie positiver Zuspruch an das Bezirksamt herangetragen. Die Kommentierungen zeigten aber auch, welche überhöhten Erwartungshaltungen gegenüber dem Ordnungsamt bestehen. Diesbezüglich möchte ich noch einmal eindringlich darauf aufmerksam machen, dass nicht das Ordnungsamt allein, sondern jede bzw. jeder einzelne Verkehrsbeteiligte für die Sicherheit verantwortlich ist. Die StVO gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr vor und das Ordnungsamt kann mit seinen Maßnahmen vereinzelt Einfluss auf die Einhaltung der Regeln nehmen. Das Ordnungsamt kann aber nicht eigenverantwortliches Handeln der Verkehrsbeteiligten ersetzen.
Bitte nehmen Sie aufeinander Rücksicht und bedenken Sie beim Parken stets, dass auch Ihr Leben durch blockierte Rettungswege in Gefahr sein könnte!
Kontakt
Bezirkstadtrat Rainer Hölmer
Leiter der Abtilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung
- Tel.: (030) 90297 - 2202
- Fax: (030) 90297 - 2206
- E-Mail E-Mail Bezirksstadtrat Rainer Hölmer