Seit Jahren ist der Beirat von und für Menschen mit Behinderung in das Projekt Begegnungszone Maaßenstraße eingebunden.
Ausgerechnet jetzt, in der wichtigen Phase der Bürgerbeteiligung für Nachbesserungsmaßnahmen, wurde die von der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Frau Schneider, initiierte ämterinterne Vereinbarung zur barrierefreien Durchführung und Ankündigung der Beteiligungsformate gebrochen.
Inhalt und Gegenstand dieser Vereinbarung war es, die geplanten „geschlossenen“ (nach dem Zufallsprinzip aus dem Einwohnermeldeamt ausgewählten Bürger_innen aus dem Wohnumfeld der Maaßenstraße) und „offenen“ Bürgerwerkstätten barrierefrei durchzuführen und barrierefrei hierüber zu informieren. Dies ist für die „geschlossenen“ Bürgerwerkstätten unterblieben.
Der Beirat von und für Menschen mit Behinderung hat sich auf seiner letzten Sitzung am 30.05.2018 eingehend mit diesem Umstand befasst und folgenden Beschluss gefasst:
Der Beirat rügt aufs Schärfste, dass sehbehinderte und blinde Bürger_innen aus dem Umfeld der Maaßenstraße keine Möglichkeit hatten, auf eine mögliche per Post versendete Einladung zur Beteiligung zu reagieren. Weiter rügt der Beirat, dass die Örtlichkeiten der beiden Beteiligungswerkstätten nicht den Mindeststandards der Barrierefreiheit genügen.
Zur Kompensation dieses Ausschlusses von Menschen mit Behinderung fordert der Beirat daher, seine gemeinsam mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbindertenverein Berlin (ABSV) abgestimmte Stellungnahme zur Nachbesserung aus dem Februar 2018 als gleichwertige Bürgerwerkstättenergebnisse in den Entscheidungsprozess einfliessen zu lassen.
Der Beirat weist weiter darauf hin, dass nun zumindest die geplante offene Bürgerwerkstatt im August barrierefrei angekündigt und an einem barrierefreien Ort durchgeführt wird.