19.11.2008 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 8.8 - überwiesen
Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr –
Konsensliste
Überweisung an den Ausschuss für
Umwelt, Natur und Verkehr – Konsensliste.
22.12.2008 - Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr
Ö 3.2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Nach ausführlicher fachspezifischer Debatte bezüglich der
unterschiedlichen technischen Ausführungsalternativen wird der Antrag zum
Prüfauftrag umformuliert und in der geänderten Form mehrheitlich verabschiedet
Nach ausführlicher fachspezifischer
Debatte bezüglich der unterschiedlichen technischen Ausführungsalternativen
wird der Antrag zum Prüfauftrag umformuliert und in der geänderten Form mehrheitlich
verabschiedet.
21.01.2009 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 11.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob bei notwendigen Fahrbahninstandsetzungsmaßnahmen insbesondere im Bereich der Hauptverkehrsstraßen nach Möglichkeit ein lärmmindernder, wirtschaftlicher, kostenneutraler Fahrbahnbelag (analog zu den im Bereich Tempelhofer Damm/Ordensmeisterstraße eingebauten geräuschmindernden Fahrbahnbelag (DSH)) zum Einsatz kommen kann.
27.05.2009 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 13.7 - überwiesen
Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr – Konsensliste
Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr – Konsensliste.
22.06.2009 - Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr
Ö 5.4 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Der Ausschussvorsitzende bittet das Bezirksamt, der BVV und dem
Ausschuss vorab mitzuteilen, wann bei Straßenunterhaltungsarbeiten im
Einzelfall lärmmindernde Fahrbahnbeläge eingesetzt werden
Der
Ausschussvorsitzende bittet das Bezirksamt, der BVV und dem Ausschuss mitzuteilen,
welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um bei Straßenunterhaltungsarbeiten im
Einzelfall lärmmindernde Fahrbahnbeläge einsetzen zu können. Es wird
vereinbart, dass der Vorsitzende dem Bezirksamt mitteilt, ab welcher
Instandsetzungsgröße (Straßenlänge) er den Einsatz lärmmindernder Beläge für
sinnvoll und angemessen hält. Das Bezirksamt soll insbesondere informieren,
wenn der gewünschte Einsatz lärmmindernder Beläge aus sachlichen Gründen nicht
zum Einsatz kommen kann.