BV Pschollkowski begründet diesen
Antrag ausführlich.
Die Fraktion Bündnis 90 wünscht einen
Textzusatz. BV Schwarz verliest den gewünschten Text und bittet, ihn als Punkt
1. in die Aufzählung zu übernehmen.
BV Dr. Baack bittet, ebenfalls den
Antragstext um einen achten Punkt zu erweitern.
BzStR’in Dr. Klotz schlägt vor,
dass Herr Frese die Anwesenden über die aktuelle Sachlage informieren sollte.
Dieser berichtet ausführlich. Unter Anderem gab es bereits zwei
Verhandlungsrunden zwischen der Senatskanzlei und Vertretern der Kranken- und
Pflegekassen.
Die Senatskanzlei besteht weiterhin
auf den Schlüssel, einen Pflegestützpunkt für 95 Tausend Einwohner. Die
Kranken- und Pflegekassen stimmen dem nicht zu.
Ebenso ist die Frage der Finanzierung
bisher ungeklärt.
Die Ausschussmitglieder einigen sich
im Laufe der anschließenden Diskussion auf zwei weitere textliche Änderungen
des Antragstextes.
Abstimmung über den geänderten Text:
einstimmig beschlossen
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen
Stellen dafür, dass beim Aufbau von neuen Pflegestützpunkten im Bezirk
1.
zunächst
für Transparenz und korrekte Zuordnung von Finanz- und Personalmitteln gesorgt
wird, um “Verschiebebahnhöfe” zu Lasten der Bezirke von vornherein
auszuschließen,
2.
der
Bedarf an neuen Stützpunkten insbesondere unter räumlichen, (nah-)
verkehrstechnischen und bevölkerungsspezifischen Gesichtspunkten zu
orientieren,
3.
die
Qualität der Beratung zum Wohl der Versicherten an oberster Stelle steht und
nicht etwa die Interessen von Trägern oder den Geld gebenden Pflegekassen,
4.
Instrumente
und Kriterien geschaffen werden, die gewährleisten, dass die Neutralität und
Objektivität der Beratung in jeder Hinsicht gewahrt wird,
5.
die
Personal- und Sachmittelausstattung so organisiert wird, dass der
Qualitätsgesichtspunkt gemäß Punkt 2 nicht nur Makulatur wird,
6.
bei
der Personalauswahl darauf geachtet wird, dass qualifizierte Pflegeberater wie
Pflegefachwirte oder Gesundheitsfachwirte bevorzugt berücksichtigt werden, die
u.a. auch für solche Tätigkeiten speziell ausgebildet wurden.
7.
die
allgemeinen Kriterien der Barrierefreiheit für körperbehinderte und
sehbehinderte Menschen, aber auch für ältere Mitbürger eingehalten werden.
8.
die
Errichtung der Pflegestützpunkte unter angemessener Berücksichtigung der
Belange von Frauen (Gender) und von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen
(Diversity) vollzogen wird.