Rote Karte – Gesundheitspass

Belehrungsbescheinigung § 43 IfSG

Rote Karte – Gesundheitspass
Lebensmittelpersonal-Beratungsstellen:

Die bezirkliche Zuständigkeit der Lebensmittelpersonal-Beratung richtet sich nach dem Arbeitsplatz, wenn dieser noch nicht bekannt ist, nach dem Wohnbezirk.

Wenn Ihr Arbeitsplatz in

  • Charlottenburg-Wilmersdorf,
  • Spandau,
  • Tempelhof-Schöneberg oder
  • Steglitz-Zehlendorf

liegt, dann wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf.

Wenn Ihr Arbeitsplatz in

  • Mitte,
  • Friedrichshain-Kreuzberg,
  • Reinickendorf oder
  • Pankow

liegt, dann wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Mitte.

Und wenn Ihr Arbeitsplatz in

  • Lichtenberg,
  • Marzahn-Hellersdorf,
  • Neukölln oder
  • Treptow-Köpenick

liegt, dann wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Lichtenberg.