Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Bewerbung als Wahlvorstandsmitglied

Grundlage für die Datenerhebung und Datenspeicherung ist § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz (BWahlG); § 30 Abs 3. Landeswahlgesetz (LWahlG)

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Vertreten für das Amt für Bürgerdienste durch
den Dezernenten Herr Steuckardt

Anschrift: Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin
Telefon: (030) 90277-3501
E-Mail: buergsozsen@ba-ts.berlin.de

Beauftragter für den Datenschutz

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Der behördliche Datenschutzbeauftragte Herr Mugler

Anschrift: Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin, Raum 153
Telefon: (030) 90277-4746
E-Mail: mugler@ba-ts.berlin.de

Ansprechpartnerin für den Fachbereich Wahlamt

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Fachbereichsleitung Wahlamt: Frau Max

Anschrift: Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin, Raum 115a
Telefon: (030) 90277-7111
E-Mail: bezirkswahlamt@ba-ts.berlin.de

Umfang und Zweck der Datenverarbeitung

Die Bezirkswahlämter von Berlin sind gemäß § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz oder § 30 Abs. 3 Landeswahlgesetz befugt, folgende personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu erheben und zu verarbeiten:

  • Vor- und Zuname,
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort),
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummern
  • Zahl der Berufungen und
  • die dabei ausgeübten Funktionen in einem Wahlvorstand.

Weitere personenbezogene Daten können durch das jeweilige Bezirkswahlamt zusätzlich erhoben werden, um eine leistungsfähige Organisation der Wahlen zu gewährleisten. Im Gegensatz zu den Basisdaten, deren Speicherung gesetzlich geregelt ist, bedarf die Verarbeitung dieser Daten einer entsprechenden Einwilligung.
Die weiteren personenbezogenen Daten können sein:

  • E-Mail
  • Erreichbarkeitszeiträume
  • Angaben zum Arbeitgeber für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
  • Wünsche zu Einsatzort und präferierter Funktion
  • Bankverbindung

Die Angaben zum Arbeitgeber für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden zum Zweck der Gewährung von Freizeitausgleich verarbeitet.
Das Bezirkswahlamt benötigt diese Daten für die Organisation des ehrenamtlichen Einsatzes im Wahlvorstand und auch für die Gewinnung von Wahlhelfenden für künftige Wahlen.

Die Weitergabe der Kontaktdaten kann gemäß § 6 Abs. 6 der Bundeswahlordnung bzw. § 4 Abs. 3 Landeswahlordnung auch an die wahlvorstehende Person sowie deren Stellvertretung erfolgen. Diese Weitergabe dient ausschließlich der Organisation des Wahlablaufs.

Einwilligungserklärung

Wenn Sie freiwillige Angaben in der Bereitschaftserklärung bereitstellen, schließt das die Einwilligung zur Verarbeitung dieser Daten ein. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie die Felder freilassen.
Das Bezirkswahlamt darf Ihre Daten für künftige Wahlen nur verarbeiten, wenn sie durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes in der Bereitschaftserklärung zustimmen. Das Bezirkswahlamt benötigt die Daten, um Sie zukünftig im Rahmen der Gewinnung von Wahlhelfenden kontaktieren zu können. Sie können das durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes aber auch ablehnen.

Widerruf / Widerspruch

Die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten – auch für künftige Wahlen – können Sie jederzeit widerrufen (Artikel 7 Datenschutz-Grundverordnung bzw. § 9 Absatz 4 Satz 3 Bundeswahlgesetz). Ihre personenbezogenen Daten werden dann umgehend gelöscht. Sollten Sie bereits für den Einsatz im Wahlvorstand vorgesehen sein, bleiben Ihre eingetragenen erforderlichen Angaben allerdings gespeichert bis der Einsatz abgeschlossen ist. Der Widerruf ist an das Bezirkswahlamt zu richten, das Ihre Daten verarbeitet.

Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung

Bezüglich Ihrer vom Bezirkswahlamt verarbeiteten personenbezogenen Daten stehen Ihnen darüber hinaus gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das jeweils zuständige Bezirkswahlamt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Beschwerderecht

Beschwerden können Sie an die zuständige Datenschutzbehörde richten:

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz & Informationsfreiheit

Anschrifft: Friedrichstraße 219, 10969 Berlin
Telefon: (030) 1388-90
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de