Was bedeutet Bürgerbeteiligung?

Leichte Sprache

„Demokratie heisst, sich in die eigenen Angelegenheiten einzumischen.“ Max Frisch

Bürger:innenbeteiligung ist für eine lebendige demokratische Gesellschaft unverzichtbar. Auch bei der Gestaltung unserer Städte spielt sie eine entscheidende Rolle, weil sie all jene einbezieht, die dort leben und ihre Umwelt mitgestalten möchten. Nur wenn sich Bürger:innen mit ihrem lokalen Wissen, ihren Ideen und Bedürfnissen einbringen, können ihre Wünsche berücksichtigt und potenzielle Konflikte frühzeitig erkannt werden – und das macht Bürger:innenbeteiligung so wichtig.

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Dialog und Transparenz

Die Grundlage von Beteiligungsformaten unterschiedlichster Art ist der Dialog zwischen Bürger:innen, Verwaltung und Projektverantwortlichen. Dieser Austausch auf Augenhöhe ist unerlässlich, um unterschiedliche Perspektiven einbeziehen und mit den Menschen statt lediglich für die Menschen planen zu können. Außerdem trägt er zu einem größeren gegenseitigen Verständnis der verschiedenen Interessengruppen bei. Aktive Beteiligung bedeutet also, konkret Einfluss zu nehmen und damit nachhaltige Transparenz und Akzeptanz zu schaffen. Wie genau diese Einflussnahme aussehen kann, hängt von den jeweiligen Beteiligungsstufen ab.

Beteiligungsstufen

Beteiligung findet auf vier verschiedenen Stufen statt und reicht von der reinen Information über die Konsultation bis hin zur Mitwirkung in Entscheidungsprozessen:

Information: Die Bürger:innen erhalten im Zuge dieser Stufe relevante Fakten und Details über ein geplantes Vorhaben und haben die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen.

Mitwirken (Konsultation): Die Bürger:innen werden aktiv aufgefordert, ihre Sichtweisen, Vorschläge und Bedenken zu äußern. Ziel ist es, die Perspektiven der Bürger:innen in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

Mitentscheiden: In dieser Stufe werden gemeinsame Konzepte und Lösungen erarbeitet. Geht es beispielsweise um Bauvorhaben, werden gemeinsam Varianten entworfen sowie Ideen für die Gestaltung öffentlicher Bereiche (Plätze, Straßen, Grünanlagen, Spielplätze) und Gemeinschaftseinrichtungen entwickelt. Die Resultate spielen eine wichtige Rolle bei der finalen Entscheidung des Bauherrns über die realisierbare Variante.

Entscheiden: Hier werden Bürger:innen konkret in Entscheidungsprozesse zum Vorhaben einbezogen, beispielsweise durch die die Bildung eines Beteiligungsgremiums, das Bürger:innen ebenso wie weitere relevante Akteur:innen umfasst. Die Prozessverantwortung aller Beteiligten erstreckt sich dabei über einen längeren Zeitraum; alle auf dieser Stufe getroffenen Entscheidungen sind für die Projektverantwortlichen verbindlich.

Formelle und informelle Beteiligung

Bei der Bürger:innenbeteiligung wird zwischen formeller und informeller Beteiligung unterschieden. Bei der formellen Beteiligung sind Staat und Behörden durch Vorschriften dazu verpflichtet, die Bürger:innen in Entscheidungsprozesse zu integrieren. Informelle Beteiligung hingegen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben bzw. geregelt.

Bei Bauplanungsverfahren wird von formeller Beteiligung gesprochen, die im Baugesetzbuch (hier § 3 BauGB) geregelt ist. Sie beinhaltet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ebenso wie den öffentlichen Zugang zu entsprechenden Informationen. Mit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden Bürger:innen über ein Vorhaben informiert; der öffentliche Zugang ermöglicht es den Bürger:innen, Einsicht in die Planung zu nehmen. Bürger:innen haben stets das Recht, Stellung zu den Vorhaben zu nehmen sowie Einwände und Anregungen zu äußern.

Die informelle Beteiligung wird in unterschiedlicher Weise eingesetzt; im Bereich der Planung unter anderem bei der Erarbeitung von Konzepten. Auch hier greifen die vier oben erläuterten Beteiligungsstufen, welche die Grundlage für das gewählte Beteiligungsformat bilden.

Beteiligung in Berlin

Berlin hat eine besondere Verwaltungsstruktur, nämlich eine Landesebene und eine Bezirksebene. Die als Senat bezeichnete Landesregierung von Berlin ist für die Gesamtverwaltung Berlins zuständig und besteht aus dem/ der regierenden Bürgermeister:in und den Senator:innen, welche die verschiedenen Ressorts vertreten.
Die zwölf Bezirke Berlins verantworten die jeweiligen lokalen Angelegenheiten. Jeder Bezirk hat eine eine:n Bezirksbürgermeister:in und Bezirksstadträt:innen, die die verschiedenen Ressorts auf Bezirksebene vertreten, wie für Bildung und Jugend oder Stadtentwicklung. Die Ressorts der zwölf Bezirke sind unterschiedlich zugeschnitten.
Auf Senats- wie Bezirksebene gibt es Einrichtungen, welche die Beteiligung der Bürger:innen unterstützen. Auf der Senatsebene ist das der Zentrale Raum für Beteiligung und auf Bezirksebene der Bezirkliche Raum für Beteiligung.
Somit verfügt Berlin über einen Raum für Beteiligung auf Landes- und zwölf Räume für Beteiligung auf Bezirksebene (BRB). Die Aufgaben des BRB in Steglitz- Zehlendorf sind hier auf unserer Homepage zu finden.