Gesundheitsmonitoring SZ Indikator 1.3

Indikator 1.3: Alleinerziehende

Definition: Einwohner*innen in Alleinerziehenden-Haushalten sind melderechtlich registrierte Einwohner*innen am Ort der Hauptwohnung, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:
  • minderjährige unverheiratete Kinder (unter 18 Jahren), die mit nur einer erwachsenen Person im gleichen Haushalt leben,
  • Erwachsene (ab 18 Jahren), die ausschließlich mit Minderjährigen in einem Haushalt leben.

Datenquelle: Einwohnerregister, Haushaltegenerierungsverfahren (KOSIS)
Datenhalter: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Datenstand: 31.12.2022

Steglitz-Zehlendorf im Bezirksvergleich

In Steglitz-Zehlendorf wohnen gut 20.000 Personen in Alleinerziehenden-Haushalten. Das ist die geringste Zahl von den 12 Berliner Bezirken.

Auch der Bevölkerungsanteil in Alleinerziehenden-Haushalten ist mit 6,6 % in Steglitz-Zehlendorf am geringsten.

Alleinerziehende sind einem erhöhten Armutsrisiko, u. a. durch Arbeitslosigkeit, ausgesetzt. Daher wird der Anteil alleinerziehender Erwachsener in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II an allen alleinerziehenden Erwachsenen im Bezirk betrachtet.

Berlinweit beziehen etwas mehr als ein Drittel der Alleinerziehenden Leistungen nach SGB II. Steglitz-Zehlendorf ist nach Pankow der Bezirk mit dem zweitniedrigsten Anteil Alleinerziehender mit SGB II-Bezug.

Regionalvergleich

Die Bezirksregionen von Steglitz-Zehlendorf unterscheiden sich nur wenig im Anteil der Menschen, die in Alleinerziehenden-Haushalten leben.

Allerdings reicht der Anteil Alleinerziehender in SGB II-Bedarfsgemeinschaften von 17 % in der Bezirksregion Teltower Damm bis zu knapp 30 % in der Bezirksregion Ostpreußendamm und knapp 31 % in Lankwitz.

Zeitliche Entwicklung

In den Bezirksregionen Zehlendorf Südwest, Zehlendorf Nord und Ostpreußendamm ist der Anteil der Menschen, die in Alleinerziehenden-Haushalten leben, seit 2017 angestiegen. In den Bezirksregionen Teltower Damm, Schloßstraße und Albrechtstraße ist der Bevölkerungsanteil in Alleinerziehenden-Haushalten seit 2017 gesunken, in den Bezirksregionen Lankwitz und Drakestraße annähernd gleich geblieben.

Von 2021 zu 2022 zeigt sich in fast allen Bezirksregionen von Steglitz-Zehlendorf ein Anstieg des Bevölkerungsanteils in Alleinerziehenden-Haushalten, unabhängig vom vorherigen Trend.

Indikator 1.3a: Kinder, die bei alleinerziehenden Elternteilen leben, bei der Einschulungsuntersuchung

Definition: Als Kinder, die bei alleinerziehenden Elternteilen leben, zählen alle Kinder, deren Eltern bei der Einschulungsuntersuchung angeben, dass das Kind hauptsächlich bei der alleinerziehenden Mutter oder hauptsächlich bei dem alleinerziehenden Vater lebt.
Datenquelle: Einschulungsuntersuchung
Datenhalter: KJGD Steglitz-Zehlendorf / SenWGPG Berlin
Datenstand: 01.11.2022

Steglitz-Zehlendorf im Bezirksvergleich

Zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung lebt in Steglitz-Zehlendorf jedes siebte Kind bei alleinerziehenden Eltern. In allen anderen Bezirken ist der Anteil höher.

Kinder Alleinerziehender nach Subgruppen

Kinder, die bei alleinerziehenden Elternteilen leben, werden häufiger der unteren und mittleren Statusgruppe zugeordnet, die obere Sozialstatusgruppe ist bei Kindern Alleinerziehender nur halb so groß wie bei Kindern nicht Alleinerziehender.

Regionalvergleich

Für Bezirksregionenvergleiche mit Daten der Einschulungsuntersuchungen werden seit dem Einschulungsjahrgang 2019 jeweils die Daten dreier aufeinanderfolgender Jahre zusammengefasst (gepoolt), um jährliche Schwankungen auszugleichen.

Der Anteil der Kinder, die bei alleinerziehenden Elternteilen leben, ist in der Bezirksregion Lankwitz am höchsten und in der Bezirksregion Zehlendorf Südwest am niedrigsten.

Zeitliche Entwicklung

Der Anteil der Kinder, die zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung bei alleinerziehenden Elternteilen leben, ist im Zeitverlauf leicht gesunken. Er liegt seit der Einschulungsuntersuchung 2018 mit leichten Schwankungen unter 15 %.

Download Indikatorenblatt 1.3

  • Gesundheitsmonitoring Steglitz-Zehlendorf 2024 Indikator 1.3

    PDF-Dokument (1.2 MB) - Stand: 30.10.2024