- ausschließlich ausländische oder ungeklärte Staatsangehörigkeit oder staatenlos,
- neben der deutschen noch eine zweite Staatsangehörigkeit,
- Geburtsland außerhalb Deutschlands,
- Einbürgerungskennzeichen oder Optionskennzeichen (ab 2000 geborene Kinder ausländischer Eltern, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen),
- Minderjährige mit mindestens einem Elternteil mit Migrationshintergrund, wenn sie an der Adresse des Elternteils gemeldet sind.
Datenquelle: Einwohnerregister
Datenhalter: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Datenstand: 31.12.2023
Anmerkungen zum Konzept „Migrationshintergrund“
Das statistische Merkmal „Migrationshintergrund“ zur Unterscheidung von Bevölkerungsgruppen entsprechend der Empfehlung einer migrationssensiblen Gesundheitsberichterstattung 1 wird aus verschiedenen Gründen kritisiert: 2
- Definitionen des Migrationshintergrundes, die in der amtlichen Statistik und in anderen Erhebungen verwendet werden, weichen voneinander ab.
- Es handelt sich um eine Fremdzuschreibung, die als diskriminierend empfunden werden und zur Diskriminierung benutzt werden kann.
- Unterschiede zwischen Gruppen mit unterschiedlicher oder ohne Migrationsgeschichte sind oft durch andere Faktoren als die Migration bedingt.
- Menschen mit Migrationshintergrund stellen keine homogene Gruppe dar, eine binäre Unterscheidung zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund wird dem nicht gerecht.
Daher wird empfohlen verschiedene Migrationsmerkmale in die Betrachtung einzubeziehen und die Zusammenhänge zwischen diesen Merkmalen, sozialen Determinanten der Gesundheit und den betrachteten Gesundheitsmerkmalen zu analysieren. 2
1 Starke D, Tempel G, Butler J, Starker A, Zühlke C & Borrmann B: Gute Praxis Gesundheitsberichterstattung – Leitlinien und Empfehlungen 2.0. Journal of Health Monitoring 2019; 4(S1): 2-22.
2 Kajikhina K, Koschollek C, Sarma N et al.: Empfehlungen zu Erhebung und Analyse migrationsbezogener Determinanten in der Public-Health-Forschung. Journal of Health Monitoring 2023; 8(1): 55-77.