Drucksache - 0511/VI  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für das Landgericht Berlin sowie das Amtsgericht Tiergarten für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Status:öffentlichAktenzeichen:275/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.03.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf (1. Sitzung nach der Wiederholungswahl) mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Vorschlagsliste Schöffen Freiwillige
Vorschlagsliste Schöffen Zufallskandidaten
Vorschlagsliste Schöffen Nachmeldungen
Vorschlagsliste Schöffen 2. Nachmeldungen
Beschluss vom 16.03.2023
Anlage zum Beschluss vom 16.03.2022_Schöffen Freiwillige
Anlage zum Beschluss vom 16.03.2022_Schöffen Zufallskandidaten

1. Gegenstand der Vorlage:

Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für das Landgericht Berlin sowie das Amtsgericht Tiergarten für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

 

 

2. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Tim Richter

 

 

3. Beschlussentwurf:

 

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, die benannten Personen (vgl. beigefügte Listen) in die nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes erstellte Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufzunehmen.

 

 

4. Begründung:

 

Nach § 36 Abs. 1 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stellt die Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf.

 

Nach § 36 Abs. 2 GVG soll die Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Familienname, Vornamen, gegebenenfalls einen vom Familiennamen abweichenden Geburtsnamen, Geburtsjahr, Wohnort einschließlich Postleitzahl sowie Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten; bei häufig vorkommenden Namen ist auch der Stadt- oder Ortsteil des Wohnortes aufzunehmen.

 

Die Zahl der Haupt- und Hilfsschöffen wurden von den Präsidenten des Landgerichts und des Amtsgerichts für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit insgesamt 360 bestimmt (§ 43 GVG).

 

Nach § 36 Abs. 4 GVG sind in die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen nach § 43 GVG bestimmt sind. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat somit mindestens 720 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf haben sich insgesamt 974 Personen (470 Frauen und 504 Männer) bereit erklärt, die ehrenamtliche Tätigkeit einer Schöffin bzw. eines Schöffen zu übernehmen.

 

601 Personen haben sich freiwillig gemeldet. Da durch diese Meldungen die Mindestzahl alleine nicht erreicht worden ist, war eine zusätzliche Heranziehung von weiteren Personen nach dem Zufallsprinzip erforderlich. Von den nach dem Zufallsprinzip ausgewählten und angeschriebenen Personen haben 373 ihre Bereitschaft erklärt, die Tätigkeit zu übernehmen.

 

Die beigefügten Listen (vgl. Anlagen) umfassen somit 601 Personen aufgrund freiwilliger Meldung und 373 aufgrund des Zufallsprinzips angeschriebene Personen.

 

Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste wurden die Vorschriften der §§ 31 bis 36 GVG hinsichtlich der von den vorgeschlagenen Personen zu erfüllenden persönlichen Voraussetzungen beachtet. Hierbei wurden auch Personen berücksichtigt, die dieses Amt bereits ausüben oder ausgeübt haben.

 

Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport hat darauf hingewiesen, dass bis zur Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung und somit auch noch in der Sitzung selbst, die Aufnahme weiterer Personen in die Vorschlagsliste möglich ist.

Weitere bis zur Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Amt eingehende Erklärungen von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes erfüllen, werden der Bezirksverordnetenversammlung unverzüglich zugeleitet.

 

Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG ist für die Aufnahme in die Vorschlagsliste an die Gerichte die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf erforderlich, wenn mindestens die Hälfte der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl an Verordneten an der Abstimmung teilnimmt.

 

Nach Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung ist die Vorschlagsliste eine Woche lang zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Die Auslegung wird in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 21.04.2023 erfolgen.

 

5. Rechtsgrundlagen:

 

§§ 40 und 42 GVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2022 (BGBl. I S. 2606)

 

 

 

Maren Schellenberg     Tim Richter

Bezirksbürgermeisterin    Bezirksstadtrat

 

 

Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 16.03.2023 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, die benannten Personen (vgl. beigefügte Listen) in die nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes erstellte Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 mit folgenden Änderungen aufzunehmen:

 

Von der Freiwilligen-Liste wird die lfd. Nr. 528 gestrichen. Von der Zufallskandidaten-Liste wird die lfd. Nr. 114 von Amts wegen gestrichen. Zusätzlich werden Dr. Marela Bone-Winkel und Dennis Klein zur Freiwilligen-Liste genommen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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