Drucksache - 0510/VI
4. Begründung:
Nach § 28 in Verbindung mit § 185 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Bezirke in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter auf.
Für den Verwaltungsbezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat der Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zahl der in die Vorschlagsliste des Bezirks aufzunehmenden Personen mit 12 festgesetzt. Hierbei soll auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter sowie auf eine angemessene Berücksichtigung eingebürgerter Mitbürger geachtet werden.
Die erstellte Liste (vgl. Anlage) enthält insgesamt 12 Personen (4 Frauen und 8 Männer).
Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste wurden die Vorschriften der §§ 20 bis 23, 186 VwGO hinsichtlich der von den vorgeschlagenen Personen zu erfüllenden persönlichen Voraussetzungen beachtet. Hierbei wurden auch Personen berücksichtigt, die dieses Amt bereits ausüben oder ausgeübt haben.
Nach § 28 Satz 4 VwGO ist für die Aufnahme in die Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
5. Rechtsgrundlagen:
§§ 20 bis 23, 28, 185 und 186 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325)
Maren Schellenberg Tim Richter Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 16.03.2023 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, die 12 benannten Personen (vgl. beigefügte Liste) in die nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung erstellte Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufzunehmen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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