Drucksache - 0510/VI  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Status:öffentlichAktenzeichen:274/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.03.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf (1. Sitzung nach der Wiederholungswahl) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Vorschlagsliste ehrenamtliche Richter OVG
Beschluss vom 16.03.2023

1. Gegenstand der Vorlage:

Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

 

 

2. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Tim Richter

 

 

3. Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, die 12 benannten Personen (vgl. beigefügte Liste) in die nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung erstellte Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufzunehmen.

 

4. Begründung:

 

Nach § 28 in Verbindung mit § 185 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Bezirke in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter auf.

 

r den Verwaltungsbezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat der Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zahl der in die Vorschlagsliste des Bezirks aufzunehmenden Personen mit 12 festgesetzt. Hierbei soll auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter sowie auf eine angemessene Berücksichtigung eingebürgerter Mitbürger geachtet werden.

 

Die erstellte Liste (vgl. Anlage) enthält insgesamt 12 Personen (4 Frauen und 8 Männer).

 

Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste wurden die Vorschriften der §§ 20 bis 23, 186 VwGO hinsichtlich der von den vorgeschlagenen Personen zu erfüllenden persönlichen Voraussetzungen beachtet. Hierbei wurden auch Personen berücksichtigt, die dieses Amt bereits ausüben oder ausgeübt haben.

 

Nach § 28 Satz 4 VwGO ist für die Aufnahme in die Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

5. Rechtsgrundlagen:

 

§§ 20 bis 23, 28, 185 und 186 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325)

 

 

 

 

Maren Schellenberg      Tim Richter

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 

 

Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 16.03.2023 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:        

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, die 12 benannten Personen (vgl. beigefügte Liste) in die nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung erstellte Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufzunehmen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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