Drucksache - 0506/VI
Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.
Gemäß § 16 Abs. 1 Buchstabe c des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für die Dauer einer Amtsperiode der Sozialkommission. Die Amtsperiode dauert vier Jahre und läuft derzeit für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2024.
Rechtsgrundlage ist § 16 Abs. 1 Buchst. c) BezVG i.V.m. den Nrn. 11 (1) und 12 der VV EaD.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von zurzeit 35,00 Euro, die Sozialkommissionsvorsteherinnen und –vorsteher zusätzlich eine weitere Entschädigung von 61,36 Euro.
Maren Schellenberg Tim Richter Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Die BVV hat in ihrer 14. Sitzung am 18.01.2023 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage aufgeführten 13 Personen zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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