Drucksache - 0499/VI
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1) Trifft zu, dass – nachdem es die Senatsverwaltung für Finanzen (Grüne) die von der seinerzeitigen Hochbaustadträtin und jetzigen Bezirksbürgermeisterin (Grüne) im Jahre 2020 pflichtwidrig nicht verausgabten Mittel für Bauunterhaltung in Höhe von 2,7 Millionen €, davon 2,1 Millionen € für die Schulen im Bezirk, abgelehnt hat, diesen Betrag dem Bezirkshaushalt 2022 wieder zuzuschreiben und damit dem Bezirk bereits ein Schaden von 2,7 Millionen € entstanden ist, nunmehr von der seinerzeitigen Hochbaustadträtin und jetzigen Bezirksbürgermeisterin (Grüne) nicht verausgabte Mittel für Bauunterhaltung in Höhe von 4,5 Millionen €, davon ein erheblicher Millionenbetrag für die Schulen im Bezirk, die Senatsverwaltung für Finanzen (Grüne) es wiederum abgelehnt hat, diesen Betrag dem Bezirkshaushalt 2023 wieder zuzuschreiben, sodass aufgrund der pflichtwidrigen Amtsführung der Frau Schellenberg dem Bezirk nunmehr ein Schaden von 7,2 Millionen € entstanden ist? 2) Trifft zu, dass im Falle des pflichtgemäßen Verbauens im jeweiligen Haushaltsjahr des Betrages von 2,7 Millionen € im Jahre 2020 und 4,5 Millionen € im Jahre 2021 diese erbrachten Bauleistungen in Höhe von 7,2 Millionen € im Vermögen des Bezirks wären, was sie jetzt nicht sind, also durch die Bezirksbürgermeisterin ein Schaden von 7,2 Millionen € für den Bezirk entstanden ist? 3) Zu welchem Datum tritt die Bezirksbürgermeisterin zurück? |
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