Drucksache - 0445/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich für den Planungsraum „Mittelstraße“ (zwischen Albrechtstraße, Breite Straße, Birkbuschstraße und Berlinickestraße) einen Aufstellungsbeschluss zu fassen und der BVV innerhalb von 12 Monaten eine Vorlage zur Beschlussfassung für eine soziale Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB vorzulegen. Für die Zeit zwischen Aufstellungsbeschluss und Vorlage zur Beschlussfassung durch die BVV ist eine Veränderungssperre zu erlassen. Der BVV ist regelmäßig zu berichten.
Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert, die notwendigen finanziellen Mittel bei den dafür zuständigen Stellen zu beantragen und das erforderliche Personal einzustellen.
Begründung:
Im November 2022 wurde der Endbericht für vertiefende Untersuchungen zur Prüfung des Einsatzes sozialer Erhaltungsverordnungen in den Planungsräumen Markelstraße, Schloßstraße, Mittelstraße und Feuerbachstraße veröffentlicht. In den untersuchten Gebieten wurde dabei eine überdurchschnittliche Einkommensarmut und Warmmietbelastung und somit ein soziales Verdrängungspotenzial festgestellt. Es gilt daher, die ansässige Bevölkerung zu schützen. Mit der sozialen Erhaltungssatzung soll dazu beigetragen werden, Verdrängungsprozesse zu verlangsamen, abzumildern und einen sozial integrierten Städtebau, der von verschiedenen sozialen Milieus, Funktionen, Nutzungen, und Infrastrukturen geprägt ist, zu fördern.
Der Antrag wurde am 10.01.2023 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss beschließt einstimmig, dass der Antrag durch Amtshandeln erledigt ist und zurückgezogen wird.
Mc Laughlin Stellv. Ausschussvorsitzender |
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