Drucksache - 0337/VI
Ich frage das Bezirksamt: 1) Hat inzwischen das Bezirksamt Schritte dahingehend unternommen, auch wenn nicht im rechtlichen Sinne dazu verpflichtet, gemeinsam mit den Pächterinnen und Pächtern der sogenannten Grabeländer-Grundstücke Ausweich- bzw. Ausgleichsflächen zu finden? Wenn ja, welche? 2) Wurden Maßnahmen, z.B. in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung, getroffen, um den Wirtschaftsbetrieben, die auf dem Grabeland ansässig sind, eine Betriebsfortführung im Bezirk zu erleichtern? Wenn ja, welche Angebote wurden gemacht, welche Maßnahmen getroffen? Bitte für die jeweiligen Betriebe einzeln darlegen. |
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