Drucksache - 0320/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor jeder fraglichen Straßenumbenennung eine schriftliche Befragung der betroffenen, für die BVV wahlberechtigten Anwohner (m/w/d) durchzuführen. Dem Bürger soll hierzu ein Wahlschein nebst Rücksendeumschlag zugesandt werden, für dessen Rücksendung ihm eine Monatsfrist eingeräumt wird. Das Ergebnis ist in jedem Fall zu respektieren und umzusetzen.
Begründung:
Sollte sich eine Mehrheit der jeweils betroffenen Anwohner (m/w/d) gegen eine Umbenennung aussprechen, so ist weder durch die BVV noch eigeninitiativ durch das Bezirksamt eine Straßenumbenennung zu initiieren und durchzuführen. Bezirkspolitik und Bezirksverwaltung haben dem Bürger zu dienen, anstatt sie zu bevormunden.
Der Antrag wurde am 28.09.2022 in der 6. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur beraten und bei Zustimmung von CDU, AfD mehrheitlich abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Concu Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 10. Sitzung am 12.10.2022 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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