Drucksache - 0234/VI
Die BVV möge beschließen:
Die Gültigkeit der Geschäftsordnung in der Fassung vom 04.11.2021 mit Gültigkeit bis 30.06.2022 wird verlängert bis zum 31.12.2022.
Begründung:
Es ist absehbar, dass die Verabschiedung einer geänderten Geschäftsordnung bis 30.06.2022 nicht erfolgen wird.
In der 16. Sitzung des Ältestenrats am 21.06.2022 hat die antragstellende Fraktion den Antrag zurückgezogen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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