Drucksache - 0209/VI  

 
 
Betreff: Segregation der Sozialwohnungen im Neubaugebiet Lichterfelde-Süd vermeiden
Status:öffentlichAktenzeichen:109/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Imhof-Speckmann/Dr. Egginger-Gonzalez
2. Gruner
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.05.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Empfehlung
14.06.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
22.06.2022 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 22.06.2022

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass die Sozialwohnungen im Neubaugebiet Lichterfelde-Süd nicht auf einzelne, wenige Gebäude begrenzt sind, sondern sich über den gesamten Mietwohnungsbestand, der auf dem Gebiet entsteht, verteilen. Der Bebauungsplan 6-30 ist entsprechend zu gestalten.

 

Begründung:

 

Eine gute soziale Mischung im neuen Wohnquartier sorgt für ein ausgeglichenes Miteinander. Die Erfahrung zeigt, dass eine Ballung von Sozialwohnungen dazu führen kann, dass eine Ghettoisierung stattfindet, die für niemanden zuträglich ist: weder für die Betroffenen noch für die Nachbarschaft. Wenn heute von der Thermometersiedlung alssozialem Brennpunkt“ gesprochen wird, so liegen die Ursachen unter anderem darin, dass dort die Segregation nicht vermieden wurde. Zudem lassen die bis jetzt vom Investor vorgelegten Pläne für das Neubaugebiet den Eindruck entstehen, dass die Sozialwohnungen v.a. in den von Lärm stärker belasteten Gebäuden liegen sollen.

 

 

Der Antrag wurde am 14.06.2022 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass die Sozialwohnungen im Neubaugebiet Lichterfelde-Süd nicht auf einzelne, wenige Areale begrenzt sind, sondern sich über den gesamten Mietwohnungsbestand, der auf dem Gebiet entsteht, verteilen. Der Bebauungsplan 6-30 ist entsprechend zu gestalten.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde bei Zustimmung von Linke und 1 Enthaltung der SPD mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die antragstellende Fraktion hat am 21.06.2022 ihren Antrag wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass die Sozialwohnungen im Neubaugebiet Lichterfelde-Süd sich über den gesamten Mietwohnungsbestand, der auf dem Gebiet entsteht, verteilen. Zudem ist darauf zu achten, dass diese Wohnungen nicht überwiegend in den lärmbelasteten Bereichen liegen. Der Bebauungsplan 6-30 ist entsprechend zu gestalten.

 

Begründung:

Unverändert.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

Die BVV hat in ihrer 8. Sitzung am 22.06.2022 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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