Drucksache - 0198/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1) Ist dem Amt bekannt, dass die Ausstellung von Kostenübernahmen für Maßnahmen gemäß § 67 SGB XII zum Teil Monate auf sich warten lässt, obwohl alle Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden?
2) Ist dem Amt bewusst, dass sich damit soziale Träger oder Einrichtungen in ihrer Existenz bedroht fühlen, weil sie Probleme haben, ihre Personal- und Sachkosten zu finanzieren?
3) Ermöglicht das Amt den Trägern, dass diese trotz fehlender Kostenübernahme ihre Leistungen in Rechnung stellen und diese ausgeglichen bekommen und wird das an die Träger so kommuniziert? |
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