Drucksache - 0135/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt soll sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass vollziehbar Ausreisepflichtige zeitnah abgeschoben werden, um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen zu können.
Begründung:
Bundesrecht, demgemäß vollziehbar Ausreisepflichtige abzuschieben sind, ist auch in Berlin anzuwenden. Vor dem Hintergrund neu ankommender Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine werden sehr zeitnah Unterbringungsmöglichkeiten für diese tatsächlich hilfs- und schutzbedürftigen Menschen benötigt.
Der Antrag wurde am 04.05.2022 in der 2. Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration beraten und bei Zustimmung von AfD mehrheitlich abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Bayar Stellv. Ausschussvorsitzende
Die antragstellende Fraktion hat am 21.06.2022 ihren Antrag wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt soll sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass diejenigen vollziehbar Ausreisepflichtigen, bei denen keine Abschiebehindernisse vorliegen, zeitnah abgeschoben werden, um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen zu können.
Begründung: Unverändert.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Die BVV hat in ihrer 8. Sitzung am 22.06.2022 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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