Drucksache - 0010/VI
Die BVV möge beschließen:
Der Ältestenrat besteht aus dem Vorsteher, dem stellvertretenden Vorsteher sowie drei Bezirksverordneten der CDU-Fraktion, zwei Bezirksverordneten der GRÜNE-Fraktion, drei Bezirksverordneten der SPD-Fraktion, einem Bezirksverordneten der FDP-Fraktion, einem Bezirksverordneten der AfD-Fraktion und einem Bezirksverordneten der Linksfraktion.
In der 110. Sitzung des Ältestenrats am 03.11.2021 hat die CDU-Fraktion den Antrag zurückgezogen. Die AfD-Fraktion hat den Antrag wieder aufgenommen. Der Antrag wurde wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Der Ältestenrat besteht aus dem Vorsteher und dem stellvertretenden Vorsteher kraft Amtes sowie 13 Mitgliedern, die von den Fraktionen entsprechend ihrer Stärke nach dem Verfahren Hare/Niemeyer bestimmt werden, dies sind gegenwärtig für die CDU-Fraktion 4 Bezirksverordnete, die Grüne-Fraktion 3 Bezirksverordnete, die SPD-Fraktion 3 Bezirksverordnete, die FDP-Fraktion 1 Bezirksverordneter, die AfD-Fraktion 1 Bezirksverordneter und die Linksfraktion 1 Bezirksverordneter.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Die BVV hat in ihrer 1. Sitzung am 04.11.2021 beschlossen:
Der Ältestenrat besteht aus dem Vorsteher und dem stellvertretenden Vorsteher kraft Amtes sowie 13 Mitgliedern, die von den Fraktionen entsprechend ihrer Stärke nach dem Verfahren Hare/Niemeyer bestimmt werden, dies sind gegenwärtig für die CDU-Fraktion 4 Bezirksverordnete, die Grüne-Fraktion 3 Bezirksverordnete, die SPD-Fraktion 3 Bezirksverordnete, die FDP-Fraktion 1 Bezirksverordneter, die AfD-Fraktion 1 Bezirksverordneter und die Linksfraktion 1 Bezirksverordneter.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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