Drucksache - 2174/V  

 
 
Betreff: Luftreinigungsgeräte in Schulen
Status:öffentlichAktenzeichen:1226/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-, GRÜNE-, SPD- und FDP-FraktionCDU-, GRÜNE-, SPD- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Dr. Bone-Winkel
2. Steinhoff/Wojahn, Mertens
3. Buchta, Specht-Habbel
 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.02.2021 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag vom 16.02.2021
Beschluss vom 17.02.2021
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 16.03.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den Eltern auch gegen eine gegenteilige Position der Senatsschulverwaltung gegebenenfalls über Fördervereine der Schulen - zu gestatten, in Klassenräumen Luftreinigungsgeräte zu betreiben, soweit die Mindestanforderungen der Senatsschulverwaltung an den technischen Standard solcher Geräte eingehalten werden.

 

Begründung:

 

Der Schutz der Schüler hat Vorrang vor den Verwaltungsbedenken der Senatsschulverwaltung.

 

 

Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 17.02.2021 beschlossen: 

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den Eltern auch gegen eine gegenteilige Position der Senatsschulverwaltung gegebenenfalls über Fördervereine der Schulen - zu gestatten, in Klassenräumen Luftreinigungsgeräte zu betreiben, soweit die Mindestanforderungen der Senatsschulverwaltung an den technischen Standard solcher Geräte eingehalten werden.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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