Drucksache - 2174/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, den Eltern auch gegen eine gegenteilige Position der Senatsschulverwaltung – gegebenenfalls über Fördervereine der Schulen - zu gestatten, in Klassenräumen Luftreinigungsgeräte zu betreiben, soweit die Mindestanforderungen der Senatsschulverwaltung an den technischen Standard solcher Geräte eingehalten werden.
Begründung:
Der Schutz der Schüler hat Vorrang vor den Verwaltungsbedenken der Senatsschulverwaltung.
Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 17.02.2021 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, den Eltern auch gegen eine gegenteilige Position der Senatsschulverwaltung – gegebenenfalls über Fördervereine der Schulen - zu gestatten, in Klassenräumen Luftreinigungsgeräte zu betreiben, soweit die Mindestanforderungen der Senatsschulverwaltung an den technischen Standard solcher Geräte eingehalten werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |