Drucksache - 2172/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Bezirksbürgermeister von Charlottenburg-Wilmersdorf in der Sitzung des dortigen Haushaltsausschusses am 09.02.2021 erklärte, aufgrund § 12a des Nachtragshaushaltsgesetzes drohe allen Bezirken die vorläufige Haushaltswirtschaft aufgrund einer Haushaltssperre ab 01.03.2021?
2) Kommt das Bezirksamt zu einer gleichlautenden Lagebeurteilung?
3) Welche Folgen hätte eine Haushaltssperre ab dem 01.03.2021 für den Bezirk?
4) Was unternimmt das Bezirksamt, um eine Haushaltssperre abzuwenden? |
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