Drucksache - 0133/V
1.Gegenstand der Vorlage:Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf 2017
2.Berichterstatter:Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski
3.Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf 2017 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit einem Volumen
Das Haushaltsvolumen 2017 ändert sich dadurch von bisher ...................................................... 535.602.200 € Die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen 2017 ändert sich durch den Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf 2017 nicht.
4.Begründung:Die Senatsverwaltung für Finanzen hat den Bezirken mit Schreiben vom 11.08.2016 die 2. Fortschreibung der Globalsummen 2017 (technische Fortschreibung) mitgeteilt und angekündigt, das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung der anrechenbaren Pauschalen nachzureichen. Diese Mitteilung erfolgte mit Schreiben vom 23.08.2016 mit folgendem Ergebnis für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf:
Angesichts des Überschreitung der Zulässigskeitsgrenze der Pauschalen muss der Bezirk Steglitz-Zehlendorf bis zum 31.03.2017 einen Ergänzungsplan für das Jahr 2017 vorlegen, der den Fehlbetrag aufgrund des Jahresergebnises 2015 berücksichtigt, die Fortschreibungsergebnisse 2017 mit realistischen Ansätzen umsetzt und die Pauschalen mindestens bis zur Höhe der Zulässigkeitsgrenze auflöst.
Die Billigung des Hauptausschusses muss bis zum 31.05.2017 erfolgt sein, ansonsten gilt für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf ab dem 01.06.2017 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB.
Der vorgelegte Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf 2017 folgt dem Grundgedanken, die notwendigen Änderungen übersichtlich auf möglichst wenigen Titeln abzubilden.
Zunächst sind die folgenden Sachverhalte zu berücksichtigen:
Als weitere Sachverhalte, die zur Haushaltskonsoli-
-Kostenerstattung des LaF für Sporthallennutzung als Notunterkünfte 2016 (3715/12401), -Anpassung der Ausgaben für die Gebäudebewirtschaftung an die Höhe der Ist-Ausgaben 2016, -Veränderungen des investiven Ansatzes 2017 bei 3704/71524 aufgrund von Vorfinanzierungen 2015.
Im Gesamtergebnis sind damit die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen erfüllt, sodass, vorbehaltlich der Billigung des Ergänzungsplans Steglitz-Zehlendorf 2017 durch den Hauptausschuss, für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf 2017 keine vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB gilt.
Die restlichen, im Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf 2017 nicht aufgelösten Pauschalen in Höhe von ‑3.578.000 € (4500/97203) sind 2017 im Rahmen der laufenden Haushaltswirtschaft zu erwirtschaften, wobei hierzu -1.496.000 € aus der späteren Anpassung der Verrechnungsbeträge für kalkulatorische Gebäudekosten beitragen werden.
Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
Die Vorlage wurde am 06.03.2017 in der 3. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 15.03.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Der Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf 2017 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit einem Volumen in Höhe von 2.817.000 € beschlossen.
Das Haushaltsvolumen 2017 ändert sich dadurch von bisher535.602.200 € auf nunmehr538.419.200 €
Die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen 2017 ändert sich durch den Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf 2017 nicht.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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