Drucksache - 0051/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die geplante großflächige Entsiegelung des „Platz des 4. Juli“ nicht vorzunehmen, sondern lediglich den Platz des 4. Juli an den Rändern mit einer Breite bis zu 5 Metern mit Grün- und Baumstreifen zu versehen. Zusammen mit den zu begrünenden Ober- und Zwischenstreifen des westlichen Gehwegs beträgt das Entsiegelungspotential somit ca. 6.265 qm.
Die Nutzung für Fahrschulen, den Trödelmarkt und sonstiger Nutzungen soll erhalten bleiben. Sofern noch nicht geschehen, sind hierbei Zugangsbeschränkungen einzurichten, um die illegale Nutzungen zu unterbinden.
Begründung:
Der „Platz des 4. Juli“ ist einer der letzten Stadtplätze in Steglitz-Zehlendorf. Eine Entsiegelung würde die soziale Funktion des Platzes wegnehmen und gewachsene Strukturen zerstören. Eine zeitlich begrenzte Nutzung durch Fahrschulen und den Trödelmarkt ist zu gewährleisten.
Mit der Entsiegelung der Ränder wird die illegale Nutzung des Platzes für Autorennen u.ä. verhindert und dem Schutzbedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner Rechnung getragen.
Die Folgekosten für ein großflächiges Biotop sind ungeklärt und kann der Bezirk aus eigenen Mitteln nicht übernehmen. Auch ist ein Biotop, welches von Kleingartenanlagen und einem Parkfriedhof umgegeben ist, keine sinnvolle ökologische Ergänzung.
Konflikte zwischen den Neu-Anwohnern und den Nutzergruppen werden durch eine Entsiegelung nicht gelöst.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. Dezember 2016
Für die SPD-Fraktion
SemlerKellermann
Der Antrag wurde am 16.02.2017 in der 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung beraten und bei einer Abstimmung mit 3 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 30.03.2017 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 3 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Dr. Bone-Winkel Stellv. Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 9. Sitzung am 17.05.2017 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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