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Betreff: |
Lichterfelde-Süd |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Bezirksverordnete/r | Bezirksverordnete/r |
Verfasser: | Müller | |
Drucksache-Art: | Kleine Anfrage | Kleine Anfrage |
Beratungsfolge: |
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Ich frage das Bezirksamt: Ich frage das Bezirksamt: - Wie weit stimmt das Bezirksamt der Aussage zu, dass sich in Habitaten nach der EU/EWG-Richtlinie Nr. 43/1992 nebst deren Fortschreibungen und Anhängen ein Bauen verbietet?
- Stimmt es, dass ein "Sofortprogramm" auf den Weg gebracht werden soll, durch das die wertvolle Natur aus Lichterfelde-Süd einschließlich der streng zu schützenden FFH-Anhang II- und IV-Arten nach Brandenburg verschoben werden soll?
- Trifft es zu, dass der Investor Groth unabhängigen Wissenschaftlern untersagt, das Gelände in Lichterfelde-Süd zwecks Verifizierung bestimmter Aspekte bei geschützten FFH-Arten zu betreten, und wie bewertet das Bezirksamt solch ein Verhalten?
Arne Müller |
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