1. Gegenstand der Vorlage: | Bebauungsplan 6-25 VE „Dahlemer Weg“ |
2. Berichterstatter: | Bezirksstadtrat Norbert Schmidt |
Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen: I. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts im Zusammenhang mit dem Vorhaben-und Erschließungsplan und dem paraphierten Durchführungsvertrag ergebende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-25 VE vom 15. Juli 2013 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen. II. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-25 VE wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden. Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-25 VE einschließlich Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan und paraphierten Durchführungsvertrag wird verwiesen. |
Norbert Kopp Bezirksbürgermeister | Norbert Schmidt Bezirksstadtrat |
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Die Vorlage wurde am 11.02.2014 in der 26. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Hippe
Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 19.02.2014 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:
- Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts im Zusammenhang mit dem Vorhaben-und Erschließungsplan und dem paraphierten Durchführungsvertrag ergebende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-25 VE vom 15. Juli 2013 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.
- Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-25 VE wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.
Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-25 VE einschließlich Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan und paraphierten Durchführungsvertrag wird verwiesen.
Rögner-Francke
Bezirksverordnetenvorsteher