Drucksache - 0771/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die weiträumige Parkverbotszone rund um die neu errichtete Fußgängerüberquerung in Höhe des Reichelt Supermarktes an der Drakestraße auf ein rechtlich notwendiges Mindestmaß zu reduzieren und den vorhandenen Parkraum wieder freizugeben.
Begründung:
Die Fußgängerquerung in Höhe des Reichelt Supermarktes stellt eine erhebliche Erleichterung zur Fahrbahnquerung für Fußgänger dar. Allerdings wurden in ihrem Umfeld weitreichende absolute Halteverbote eingerichtet, die weit über das notwendige Maß der Gewährleistung von Einsehbarkeit der Querung hinausgehen. Zahlreiche Autofahrer werden deshalb aus Mangel an alternativen Halte- und Parkmöglichkeiten gezwungen, ihre Fahrzeuge ordnungswidrig oder im angrenzenden Wohngebiet mit sowieso schon knappem Parkraum abzustellen. Ebenfalls negativ von diesem Missstand betroffen sind angrenzendes Ärztehaus, Fitnessstudio, Apotheke und Friseur, deren Kunden, bzw. Patienten kaum noch Halte-, bzw. Parkmöglichkeiten haben, wodurch sich negative wirtschaftliche Effekte ergeben. Aufgrund der eingeschränkten Parkmöglichkeiten im gesamten Umfeld des Einkaufsviertels Lichterfelde-West ist jeder verfügbare Parkraum kostbar, um die wirtschaftliche Attraktivität des Standortes nicht noch weiter zu senken.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 02. Dezember 2013
Für die Fraktion der SPD
Buchta Klimas
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Der Antrag wurde am 04.02.2014 in der 22. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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