Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Herr Bezirksstadtrat Steinhoff teilt dem Ausschuss mit, dass geplant sei, in Zukunft dem Ausschuss aktuelle Vorgänge, die bezirksrelevant seien, vorzustellen.

 

Gartenstadt Düppel - Solaranlagen

Herr Noack (Stadt L) informiert darüber, dass am 15. Mai 2023 zu einer Bürgerinformationsveranstaltung eingeladen worden sei. In dieser Veranstaltung solle über die neuesten Entwicklungen informiert werden. Anhand einer Präsentation bringe er dem Ausschuss näher, welche Probleme momentan akut seien. Aufgrund des Klimawandels sei ein Umdenken erforderlich. Dennoch müsse darauf geachtet werden, dass die Einheitlichkeit der Siedlung nicht verloren gehe. Er stellt Varianten in der Theorie vor. Das Amt wolle die rote Ziegeleindeckung belassen trotz Solaranlage. Der Bau einer Solaranlage werde als temporär gesehen und falle nach Meinung des Amtes nicht unter die Gestaltungssatzung. Grundsätze sollen u.a. sein: Die Anlagen in gleicher Reihe wie das Dach, eine Aufständerung an Fassaden, auf Gauben oder freistehende Anlagen, seien nicht zulässig. Die Anlagen sollen rechteckig sein, parallel zur Traufe, keine gezackten Ränder. Wenn ein Antrag angenommen werde, dann seien die Anlagen auch verfahrensfrei nach § 61 (1) BauO Berlin, müssen aber dennoch den Vorschriften entsprechen. Ein weiterer wichtiger Punkt sei der Brandschutz § 32 (5) BauO Berlin. Die dargestellten Abstände in der Präsentation müssen eingehalten werden. Es wurde versucht, die Grundsätze an den Häusern exemplarisch darzustellen. Grundsätzlich können unter Berücksichtigung der Bauordnung, Solaranlagen auf den Dächern installiert werden. Bei anderen Installationsorten solle nach der Sinnhaftigkeit gefragt werden. Herr Noack sagt weiter, dass die Veranstaltung sehr harmonisch verlaufen sei und das Stadtentwicklungsamt aufgrund der neuen Erkenntnisse an die BIM herantreten wolle. Ein Merkblatt solle erarbeitet werden.

 

Herr Noack beantwortet Fragen aus dem Ausschuss.

 

Beschluss 829

Herr Bezirksstadtrat Steinhoff teilt dem Ausschuss mit, dass das bezirkliche Rechtsamt und das Bezirksamt den Umgang mit dem Beschluss als kritisch sehen. Es müssen Überlegungen angestellt werden, wie mit dem Beschluss rechtssicher umgegangen werden könne.

 

Der Ausschussvorsitzende zeigt sein Unverständnis. Er möchte wissen, aus welchem Anlass diese Überlegungen begonnen haben. Er sagt, dass alle Bezirksverordneten zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden und deswegen dürfe es keine Rolle spielen, wie die Liste übermittelt werde. Die Bezirksverordneten sollen aus Sicht des Vorsitzenden weiterhin das Recht haben zu prüfen und auch selbst die Möglichkeit haben, sich die Vorgänge anzusehen. Akteneinsicht könne auch genommen werden und es könnten selbstverständlich Ablichtungen gefertigt werden. Herr Bezirksstadtrat Steinhoff gibt als Beispiel die Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage, die einen direkten Bezug zu der Liste habe. Eine Veröffentlichung sei nicht möglich gewesen, da aus der Liste zitiert worden sei.

 

Der Ausschussvorsitzende bittet, sich dann auch an die Kolleginnen und Kollegen zu halten, die es betrifft von Seiten des Rechtsamtes anzusprechen, aber nicht allen anderen die Liste abspenstig zu machen. Herr Semler sagt, zur Aufklärung der Rechtslage ist die Kenntnis des Rechtsmangels sehr hilfreich und hier sei es die Datenschutzgrundverordnung. Diese Liste enthalte personenbezogene Daten, die nicht unverschlüsselt weitergereicht werden dürfen. Bei der unverschlüsselten Weiterreichung der Listen z. B. per Mail käme es zwangsläufig zu einer Ordnungswidrigkeit. Der Ausschussvorsitzende sagt, wenn keine Verschlüsselung ginge, dann erwarte er die Liste in einem Umschlag per Post zu erhalten.

 

Herr BV Dr. Egginger-Gonzalez fragt, wobei denn bei der Liste auf Datenschutz geachtet werden müsse. In dieser Liste stünden doch nur Straßen. Als Beispiel gebe er an, dass bei Baustellen Bauschilder aufgestellt sein müssen, die weitaus mehr Informationen haben und die Bauherren auch dazu verpflichtet seien, Informationen auf den Bauschildern bereitzustellen. Herr Bezirksstadtrat Steinhoff bittet Herrn Völkel (BWA FL) die Verpflichtung genauer zu erklären. Herr Völkel sagt, nach § 11 Absatz 3 BauO Berlin Baustellen - ist bei der Ausführung von nicht verfahrensfreien Bauvorhaben an der Baustelle ein Schild, das die Bezeichnung des Bauvorhabens sowie die Namen und Anschriften der Entwurfsverfasserin, des Entwurfsverfassers, der Bauleiterin, des Bauleiters und der Unternehmerin, des Unternehmers, für den Rohbau enthalten muss, dauerhaft und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar anzubringen. Zusätzlich sagt er, dass laut dem o.g. Gesetz keine Verpflichtung bestehe, die Bauherrin oder den Bauherren namentlich zu benennen.

 

Der Ausschussvorsitzende bittet den Bezirksstadtrat, die Meinung des Ausschusses dem Bezirksamt bekanntzugeben. Es werde keine Verletzung des Datenschutzes gesehen.

 
 

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