Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Frau H. möchte wissen, was mit dem Areal der Telefunken-Werke passiert. Sie frage, ob Pläne bestehen das Areal zu bebauen. Dem Amt liegen dazu keine aktuellen Informationen vor, sagt aber, dass der Denkmalschutz mit involviert sei. Die SPD-Fraktion sagt erklärend dazu, dass die Verwaltung bei der BIM und der Schulverwaltung liege. Aufgrund der zu hohen Kosten wurde bis heute auf einen Umbau verzichtet.

 

Herr B. hat zu dem Bau der Kita Altvaterstraße / Knottnaurerstraße folgende Fragen:

1)   r wie viele Kinder wurde die Kita ursprünglich geplant? Für wie viele Kinder wird jetzt geplant?

2)   Ist diese neue Planung bereits genehmigt?

3)   Gibt es nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde eine Höchstgrenze bezüglich der Genehmigungsfähigkeit an Kitaplätzen im hier vorliegenden allgemeinen Wohngebiet? Wo liegt diese?

4)   Wenn diese Höchstgrenze überschritten würde, bedürfte es einer erneuten Genehmigung?

5)   Wurden bei der Genehmigung bzw. werden bei der Genehmigung der erweiterten Planung die ausgelösten Verkehre und Lärmarten berücksichtigt? In welcher Weise?

6)   Wenn nicht: wie kann dies in Zukunft geschehen? Kann ein Verkehrsgutachten erstellt werden?

 

Herr Bezirksstadtrat Steinhoff beantwortet die Fragen wie folgt:

1)   Die Kita war für 60 Kinder geplant, hat sich aber erhöht auf 66 Kinder. Für 66 Kinder liegt aktuell die Genehmigung vor.

2)   Es liegt ein neuer Antrag vor, der für die Planung 70 Kinder einbezieht. Dieser Antrag sei aber noch nicht genehmigt.

3)   Hier müsse man von Einzelfallentscheidungen ausgehen, aber 70 Kinder im allgemeinen Wohngebiet seien vertretbar.

4)   Da die Höchstgrenze bereits erreicht sei, werde es keine weiteren Genehmigungen geben.

5)   Der Kinderlärm wurde rausgenommen. Gemäß Immissionsschutzgesetz gelte Kinderlärm nicht als Lärm. Zum Verkehrslärm kann keine Aussage getätigt werden.

6)   Ein Verkehrsgutachten sei bisher nicht vorgesehen.

 
 

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