Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.01.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Auf dem Grat 2, 14195 Berlin
Ort: Dienstgebäude Auf dem Grat, Zimmer 34
 
Wortprotokoll

BzStR Richter informiert über das Thema Wohngeld. Es gäbe einen tatsächlichen Aufwuchs an Wohngeldanträgen von 70-80 Prozent. Um diesem Aufwuchs entgegentreten zu können, gäbe es einen Stellenaufwuchs von acht Stellen; entsprechende Bewerbungsgespräche werden derzeit geführt. Der Krankenstand im Wohnungsamt sei weiterhin leider noch hoch. Er berichtet über die Verkürzung der Bearbeitungszeit der Wohnberechtigungsscheine auf fünf Wochen, was ein großer Erfolg sei.

 

BzStR Richter berichtet darüber hinaus, dass Steglitz-Zehlendorf in Bezug auf die Verfügbarkeit von Terminen im Vergleich zu anderen Bezirken sehr gut abschneide und über die Zielvereinbarung hinaus Termine anbieten könne. Somit entlaste Steglitz-Zehlendorf andere Bezirke. Die Mitarbeiterzufriedenheit läge bei 65 Prozent sehr zufriedener Mitarbeiter im Bürgeramt.

 

BzStR Richter informiert des Weiteren darüber, dass im Wahlamt nur sieben Mitarbeiter aus dem Bürgeramt unterstützen müssten, was auf die tolle Arbeit in der Anwerbung externer Zeitkräfte zurückzuführen sei. Der externe Mitarbeiterstand für die Wahlen 2023 läge bei 58 Personen. Das Angebot der Briefwahl würde sehr häufig in Anspruch genommen. Derzeit seien rund 70.000 Briefwahlscheine erstellt worden. Außerdem wurden bis jetzt schon rund 1.000 Wahlhelfende geschult, weitere etwa 2.000 würden noch folgen. Es würden zwei Arten von Schulungen angeboten: Live-Schulungen und Online-Schulungen. Um Schlangenbildungen in den Urnenwahllokalen zu vermeiden, seien die Wahlvorstände mit zwölf Mitgliedern im Notfall auf zwei Wahlvorstände teilbar.

 

BV Herr Dr. Kosmas merkt die langen Wartezeiten im Standesamt, insbesondere bei der Urkundenstelle, an. BzStR Richter weist auf die immer wieder auftretenden Schwankungen der Bearbeitungszeiten durch Krankheit der fünf Standesbeamten des Bezirks hin. Derzeit würden Überlegungen zur Entlastung der Standesbeamten durch vorzuziehende Arbeiten im Falle von geplanter Abwesenheit getätigt. Dennoch seien vier Wochen als Bearbeitungszeit noch vertretbar. Zur Einbürgerungsthematik erwähnt BzStR Richter, dass der Bezirk aufgrund einer Vereinbarung der AG Steuerung zur Vorbereitung auf die Zentralisierung der Einbürgerungen keine Erstberatungstermine mehr vergeben dürfe. Auch schon vorhandene Anträge dürften nicht vom Bezirk entschieden, sondern nur vorbereitet werden.

 

BV Frau Concu greift erneut die Frage von BV Herrn Breidenbach zur Gebührenaufteilung bei den Standesämtern auf. Hierzu führt BzStR Richter aus, dass grundsätzlich die anfallende Gebühr von dem Standesamt erhoben wird, welches die Dienstleistung erbringt. Würde die Ehe zum Beispiel bei Standesamt A angemeldet, würde dieses die Gebühr für die Anmeldung zur Eheschließung erheben. Die für die Anmeldung zur Eheschließung notwendigen Urkunden müssten vom Brautpaar beim Standesamt B beantragt und bezahlt werden. Sollte das Brautpaar nun beim Standesamt C die Ehe schließen wollen, so würde dieses die Gebühr für die Durchführung der Eheschließung erheben. Diese Vorgehensweise fände für jede Dienstleistung Anwendung.

 

Da alle Berliner Standesämter untereinander auf die digitalen Register zugreifen könnten, sei es möglich, dass der Bezirk eine Urkunde für einen anderen Bezirk ausstelle. In diesem Fall würde auch unser Bezirk die Gebühr erheben, weil die Dienstleistung durch uns erbracht würde. Aktuell seien dies jedoch seltene Fälle, da zum einen die meisten Standesämter ihre Alteinträge nur sehr langsam nacherfassen würden und zum anderen die Bürger grundsätzlich an das Standesamt des Ereignisortes verwiesen würden.

 
 

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