Auszug - Neuer Wohnraum auch für Menschen mit Behinderung  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 29.11.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0099/VI Neuer Wohnraum auch für Menschen mit Behinderung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Fröhlich
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

TOP 4.1 und 4.2 werden in der Tagesordnung vorgezogen, damit Frau Moritz als bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen an der Diskussion teilnehmen kann.

 

BV Herr Fröhlich bedankt sich für die Teilnahme und erläutert, dass es bei der Diskussion um zwei konkurrierende Anträge für zusätzlichen Wohnraum für Menschen mit Behinderungen gehe. BV Herr Fröhlich richtet die Frage an Frau Moritz, inwiefern es noch Verbesserungspotenzial aus fachlicher Sicht bei den beiden Anträgen gebe. Frau Moritz sagt, dass man beide Anträge gut in eine gemeinsame Fassung bringen könne. Die Anforderung der uneingeschränkten Nutzbarkeit mit einem Rollstuhl von jeder sechsten Wohnung sei eine Forderung der Landeskonferenz der Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit der Novellierung der Bauordnung.

 

BV Frau Wagner schlägt einen Änderungsantrag zur Drucksache 0245/VI vor, wonach alle neu erstellten Sozialwohnungen barrierefrei gestaltet werden sollen und die Erdgeschosswohnungen der Bauteile rollstuhlgerecht errichtet werden sollen aufgrund von Brandschutzerfordernissen. Auf dieser Grundlage wird folgender Änderungsantrag formuliert:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass sämtliche neu erstellten Sozialwohnungen barrierefrei und mindestens diejenigen im Erdgeschoss rollstuhlgerecht erstellt werden.“

 

BV Herr Hippe erklärt, dass die CDU-Fraktion dem in der Form geänderten Antrag 0245/VI beitrete und den Antrag 0099/VI zurückziehe.

 

Frau Moritz kommentiert zu dem geänderten Antragstext, dass es hilfreich wäre, die Rollstuhltauglichkeit durch die Aufnahme der entsprechenden DIN-18040-2 Norm zu belegen. Zudem gibt sie zu bedenken, dass die Festschreibung eines festen Prozentanteils von rollstuhlgerechten Wohnungen wünschenswert sei, da bei mehrgeschossigen Gebäuden die Anzahl an rollstuhlgerechten Erdgeschosswohnungen allein nicht ausreichend sei. Schließlich sei die Festlegung von rollstuhlgerechten Wohnungen auf Erdgeschosswohnungen diskriminierend, da viele Menschen mit Behinderungen aus Sicherheitserwägungen bevorzugt in Etagenwohnungen ziehen.

 

Der geänderte Antrag 0245/VI wird zur Abstimmung gestellt. 16 Ja-Stimmen. Der Antrag ist damit einstimmig beschlossen.

 
 

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