Auszug - Einwohnerfragestunde
Herr Jordan fragt das Bezirksamt, warum es nicht möglich ist, bei jährlich wiederkehrenden Angeboten der Musikschule für Gruppen eine unbürokratische Verlängerung der jährlichen Verträge unter Beibehaltung des Kundenkontos zu ermöglichen. BzStR’in Richter-Kotowski antwortet, dass es sich bei den Gruppenkursen mit jährlich wechselnden Teilnehmenden regelhaft um keine fortlaufenden Unterrichtsangebote handelt und deshalb die Schließung von Neuverträgen notwendig ist. Diese Vertragsform entspricht den gesetzlichen Vorgaben; auch die zu entrichtende Verwaltungspauschale von 6 Euro, die dabei erhoben wird, ist durch die entsprechende Ausführungsvorschrift der zuständigen Senatsverwaltung geregelt, deren Anwendung für die Bezirke bindend ist. In der Fachsoftware der Musikschule ist die Funktion der Vertragsverlängerung bisher nicht verfügbar. Umprogrammierungen der Software können nur im Umfang der dafür vorhandenen Ressourcen und nach Priorisierung durch alle Bezirke vorgenommen werden. Gerne bringt der Bezirk die Option einer Vertragsverlängerung in die Liste für gewünschte Umprogrammierungen ein. |
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