Auszug - Missbilligung der Amtsführung der Bezirksbürgermeisterin mit einem Schaden von 2,7 Millionen € für den Bezirk und Erfordernis eines Nachtragshaushaltes für den Bezirk wegen „politischer Entscheidung" der Bezirksbürgermeisterin gegen die Vorgaben derSenatsfinanzverwaltung  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gebäude, Wirtschaft, Inklusion, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung
TOP: Ö 3.4
Gremium: Ausschuss für Gebäude, Wirtschaft, Inklusion, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 18.10.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0284/VI Missbilligung der Amtsführung der Bezirksbürgermeisterin mit einem Schaden von 2,7 Mio. € für den Bezirk und Erfordernis eines Nachtragshaushaltes für den Bezirk wegen "politischer Entscheidung" der Bezirksbürgermeisterin gegen die Vorgaben der Senatsfinanzverwaltung
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:414/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Kronhagel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende eröffnet die Aussprache.

 

BzBmin Schellenberg bezieht Stellung zu dem Antrag: In der Serviceeinheit Facility-Management waren im Jahr 2020, insbesondere in der Führungsebene, nahezu alle Stellen unbesetzt.: Nicht besetzt waren die Stelle der Hochbauamtsleitung, die Stelle der Leitung des Objektmanagements, die Leitung des Bereichs der Serviceeinheit Facility Management einschließlich der Büroleitung. In der Vergabestelle war durch Krankheit bzw. Schwangerschaft nur eine Notbesetzung vorhanden. Zudem herrschte Pandemie, weshalb ohne dass ein echtes mobiles Arbeiten möglich gewesen wäre ab März 2020 ein Wechselschichtbetrieb mit jeweils nur 50% Besetzung stattfand. Im Jahr 2020 ist es gelungen, die Stelle des Objektmanagements und der Büroleitung neu zu besetzen; zum 01.01.2021 die Stelle der Leitung der SE Facility Management und im Laufe des Jahres 2021 die Stelle der Hochbauamtsleitung. Aus ihrer Sicht könne ihr daher nicht vorgeworfen werden, sie habe sich nicht hinreichend um Personalbesetzung gekümmert. Des Weiteren konnten, aufgrund der Coronapandemie, Gelder nicht verbaut werden, da die Situation in der Baubranche ebenfalls sehr angespannt war. Der Vorwurf im Antrag, es sei durch die Entscheidung, nachzuholende Bauunterhaltsmittel nicht im Haushaltsplan festzusetzen, zu einem Schaden r den Bezirk gekommen, weist sie insoweit weit zurück, dass dies bereits im Nachschaubericht angemahnt und im entsprechenden Haushaltsplan wiederaufgenommen worden sei. In diesem Zusammenhang setzt BzBmin Schellenberg die Ausschussmitglieder in Kenntnis, dass der Ergänzungsplan 2022 vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses beschlossen wurde.

 

BzBmin Schellenberg führt weiter aus, dass auch im Jahr 2020 zahlreiche andere Bauvorhaben, welche nicht in den streitigen Titeln 51900 und 51902 abgerechnet werden, wie Investitionen SIWA- Maßnahmen und Sonderprogramme, durchgeführt und abgerechnet wurden. Sie verweist auf die dem Ausschuss vor der Sommerpause überreichte Liste, mit Titeln, welche durch den Hochbau Service bedient werden, die auch zur nächsten Ausschusssitzung um entsprechende Summen ergänzt werden sollen. Hierüber sei der damalige Hochbauausschuss im Jahr 2020 auch bereits im Einzelnen fortlaufend informiert worden.

 

Es wird die Vertagung des Antrags beantragt.

Es soll eine Übersicht nachgereicht werden zu:

-       Liste Bauvorhaben, welche 2020 stattgefunden haben

-       Personalbesetzung der Ämter (SEFM und Hochbau) in 2020

-       Maßnahmen und Konzepte zum Recruiting / Personalgewinnung im Bezirksamt

 

Nach der Aussprache wird der Antrag vertagt.

 
 

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