Auszug - Neuer Wohnraum auch für Menschen mit Behinderung
Die SPD-Fraktion verdeutlicht als Diskussionsergebnis aus der letzten Ausschusssitzung, dass die Forderungen in diesem Antrag hinter den gesetzlichen Anforderungen zurückbleiben und begründet damit ihre Ablehnung des Antrages. Die Grüne-Fraktion weist darauf hin, dass nicht einfach Wohnungsbau für Menschen mit Behinderungen gefordert werden soll, sondern auch, dass die barrierefreien Wohnungen auch tatsächlich bei den Bedürftigen ankommen, also bezahlbar sind. Die CDU-Fraktion sieht in ihrem Antrag eine gesetzeskonforme Forderung, weil ihr Antrag auf Wohnungsbau für Menschen mit höheren Anforderungen als bei „barrierefreiem“ Wohnen ausgerichtet sei. Frau Moritz, die bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, erläutert, dass nach der geltenden Bauordnung 50 % der Wohnungen barrierefrei sein sollen; es bestehen aber Forderungen seitens der Verbände, Wohnungen komplett rollstuhlgerecht zu bauen und entsprechende Änderungen in der Bauordnung vorzunehmen.
Die CDU-Fraktion stellt den Antrag auf Vertagung, um die Begrifflichkeiten zu präzisieren; der Antrag wird vertagt. |
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