Auszug - Umsetzung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung beim Neubaugebiet Lichterfelde-Süd  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen - Videokonferenz
TOP: Ö 3.4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 10.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Zusatz: Zoom-Meeting https://zoom.us/j/95789069173?pwd=UzNKM05yeHJqWnA4NWpEd29ERDVoZz09 Meeting-ID: 957 8906 9173 Kenncode: 620113
0168/VI Umsetzung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung beim Neubaugebiet Lichterfelde-Süd
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:115/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Imhof-Speckmann/Dr. Egginger-Gonzalez
2. Gruner
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Linksfraktion bemerkt, dass das letzte Bezirksamt vor allem im Sinne des Investors gehandelt habe, insbesondere durch Abschluss des städtebaulichen Vertrages mit der Groth-Gruppe am 31.07.2018, wohingegen einen Tag später am 01.08.2018 ein Sozialwohnungsanteil von 30% erforderlich gewesen wäre. Die Linksfraktion ist der Ansicht, dass der Sozialwohnungsanteil im städtebaulichen Vertrag nachverhandelt werden müsse.

 

Die SPD-Fraktion verweist darauf, dass Vereinbarungen, zumal notariell beurkundet, auch einzuhalten seien, auch wenn die Änderungen im Modell der kooperativen Baulandentwicklung auf 30 % sozialen Wohnungsbau begrüßenswert sind. BzStRin Richter-Kotowski habe damals ohne Not den Investor bevorzugt, der damalige Vertrag ist jetzt aber Planungsgrundlage. Nach Abwägung der Gesichtspunkte ist die Realisierung von sozialem Wohnungsbau jetzt wichtiger als die Verhandlung über gliche weitere Wohnungen. Es bestünden auch fachliche Bedenken, ob eine Änderung des städtebaulichen Vertrages ohne weiteres möglich wäre, ohne dabei mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert zu werden. Die SPD-Fraktion plädiert für die Beschleunigung des Verfahrens, um Wohnraum zu schaffen und lehnt den Antrag der Linksfraktion ab, obwohl er inhaltlich richtig sei.

 

Die FDP-Fraktion ergänzt, dass sie in den letzten fünf Jahren versucht hat, sich mit Sachargumenten einzubringen und Veränderungen in den B-Plan-Entwurf einzuarbeiten, was auch gelungen sei. Nach fast 10 Diskussionen darüber sei der Bedarf an Wohnraum immer dringender. Aufgrund des Wohnraumbedarfs und der steigenden Baupreise sei der Beginn der Bauarbeiten erforderlich., daher wird die FDP-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

 

Die CDU-Fraktion stimmt den Äerungen der FDP-Fraktion zu. Die Frage der kooperativen Baulandentwicklung und der Frage des Anteils der Sozialwohnungen sei eine Festlegung des rot-roten Senats. Man hätte zu der Zeit gleich 30 % festsetzten können. Das könne man dem Bezirk jetzt nicht vorwerfen. Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, dass nicht mehr als 25 % sozialer Wohnraum im Planungsgebiet entstehe, weil dieses Gebiet zusammen mit dem sozialen Brennpunkt in der Thermometer-Siedlung gesehen werden müsse. In der Gesamtbetrachtung seien 25 % sozialer Wohnungsbau eine ausreichende Mischung und 30 % zu viel. Allerdings stünde es im Belieben der aktuellen Koalition und BVV-Mehrheit, 30% festzusetzen, denn der städtebauliche Vertrag könne geändert werden und zwingt nicht zum Beschluss eines Bebauungsplans mit nur 25%.

 

Die Grüne-Fraktion betont die sehr lange Vorlaufzeit der Planungen zu Lichterfelde-d, bei der sich die Regelungen zur Höhe der Prozentzahl preisgebundener Wohnungen verändert haben. In dieser Zeit bestünden auch Regelungen zum Vertrauensschutz und es müsse darauf geachtet werden, dass die Kosten für den Investor nicht exorbitant steigen, gerade auch hinsichtlich der Schaffung sozialer Infrastruktur im Planungsgebiet. Wichtig sei der dauerhafte Erhalt von preisgebundenem Wohnraum.

 

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt, dass im Vordergrund das Ziel stehe, das Wohnungsbauvorhaben so zügig wie möglich zu realisieren. In der Gesamtabwägung sei es besser, 539 Sozialbauwohnungen mit der bestehenden Planung zu realisieren, anstatt auf eine mögliche Nachverhandlung zu setzen und ggf. die gesamte weitere Planung zu riskieren. Herr BzStR Karnetzki sieht seinen Auftrag darin, dieses Vorhaben zum Abschluss zu bringen. Ein Auftrag der BVV zur Nachverhandlung des Sozialwohnungsanteils auf 30% mache eine Offenlegung des B-Plans aufgrund der Planungsanpassungen erst im Jahr 2023 möglich.

 

Die AfD-Fraktion sagt, dass die Abwägungen in dem Verfahren grundsätzlich gut getroffen worden seien. Ein Aufmachen des B-Plans wird die AfD-Fraktion nicht annehmen.

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt.

 

Stellv. Bürgerdeputierter (CDU) stimmt mit Nein

rgerdeputierter (SPD) stimmt mit Nein

rgerdeputierter (Grüne) stimmt mit Nein

rgerdeputierte (CDU) stimmt mit Nein

Linksfraktion stimmt mit Ja

AfD-Fraktion stimmt mit Nein

FDP-Fraktion stimmt mit Nein

SPD-Fraktion stimmt mit Nein

Grüne-Fraktion stimmt mit Nein

CDU-Fraktion stimmt mit Nein

 

Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt.

 
 

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