Auszug - Veröffentlichung der Namen der „Stillen Helden“ II  

 
 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur - Videokonferenz
TOP: Ö 3.6
Gremium: Ausschuss für Bildung und Kultur Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 06.04.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
Zusatz: Zoom-Meeting beitreten https://us06web.zoom.us/j/86927170631?pwd=aE9pVm9VV3kvMUE0Q1RzaGN6ZENKUT09 Meeting-ID: 869 2717 0631 Kenncode: 870005
0064/VI Veröffentlichung der Namen der „Stillen Helden“ II
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:46/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE- und SPD-FraktionGRÜNE-, SPD-, FDP- und Linksfraktion
Verfasser:1. Mertens/Steinhoff, Uhde, Berger
2. Flores Ramirez/Semler, Trenczek, Niessen
3. Specht-Habbel, Imhof-Speckmann/ Dr. Egginger-Gonzalez
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BzStRin Richter-Kotowski macht deutlich, dass sich an der Argumentation des Bezirksamtes gegen eine Veröffentlichung im Internet nichts geändert hat. Es handelt sich um archivrechtlich sensible Daten, die ausschließlich für den Archivgebrauch erhoben wurden und als solche jederzeit im Archiv des Fachbereichs Kultur eingesehen werden können. Auch andere Institutionen und Archive in Deutschland, die mit vergleichbaren Daten arbeiten, verzichten auf eine Publikation im Internet. Darüber hinaus gibt es in Berlin einen zentralen Informationsort zum Thema Stille Helden, an dem jeder, der sich für das Thema interessiert, den aktuellsten Kenntnisstand erhält. Die Internetseite des Bezirksamtes dagegen ist als reines Informationsportal konzipiert und nicht zur Aufbereitung oder wissenschaftlichen Kontextualisierung historischer Inhalte gedacht.

 

Sowohl die GRÜNE-Fraktion als auch SPD und FDP sprechen sich angesichts der archivrechtlichen Bedenken dafür aus, nur die Namen der Stillen Helden zu veröffentlichen, um auf diese Weise ihren Einsatz zu würdigen. Frau Rybzyk (Seniorenvertretung) weist darauf hin, dass eine reine Namensnennung noch keine Ehrung bedeutet und das Persönlichkeitsrecht erst 70 Jahre nach dem Tod der Personen erlischt; auch seien die Nachfahren keineswegs immer an einer großen Öffentlichkeit interessiert. In der anschließenden Diskussion kommt die Frage auf, inwieweit die Namen bei einer Veröffentlichung mit der Datenbank der Gedenkstätte Yad Vashem verknüpft werden könnten. Frau Dr. Stephan bietet an, in der IT-Abteilung des Bezirksamtes nachzufragen, inwieweit eine dynamische Datenbankverknüpfung denkbar sei.

 

Der Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.

 
 

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