Auszug - Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Alterspräsidentin stellt fest, dass die Bezirksverordnetenversammlung entsprechend § 8 (2) des Bezirksverwaltungsgesetzes und § 1 (2) der Geschäftsordnung beschlussfähig ist, da mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sind. |
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