Auszug - Beantragung personenbezogener Behindertenparkplätze online ermöglichen
BV Frau Kölsch führt ein, dass die Beantragung dieser Parkplätze aktuell online nicht möglich sei und es der Wunsch des Behindertenbeirates sei, dies zu ändern. BzStR’in Schellenberg führt aus, dass ein persönliches Aufsuchen von Schwerbehinderten bei der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde zwecks Beantragung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes nicht erforderlich ist, da ein entsprechender Antrag entweder bei der Straßenverkehrsbehörde telefonisch angefordert bzw. von der Internetseite des Bezirksamtes heruntergeladen werden könne. BV Herr Kronhagel fragt nach, ob sich die Antrag stellende Person den Antrag ausdrucken und dann per Post ins Amt schicken könne. BzStR‘in Schellenberg regt an, dass sich die Fraktionen auf Landesebene dafür einsetzen sollen, dass das E-Government-Gesetz schneller umgesetzt wird. Aktuell wird im Bezirk der Antrag mit Unterschrift benötigt, daher sei dieser Antrag nicht umsetzbar. Der Antrag wird in einen Prüfauftrag geändert: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Beantragung von personenbezogenen Behindertenparkplätzen online zu ermöglichen.“
Der geänderte Antrag wird einstimmig mit 14 Ja-Stimmen angenommen. |
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